Nitrat im Grundwasser

Der Indikator »Nitrat im Grundwasser« gibt den Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten > 25 mg/l und > 50 mg/l in Prozent an.

Beschreibung

Der Indikator gibt den prozentualen Anteil der Messstellen im überblicksweisen Messnetz Grundwasserbeschaffenheit (UEB) an, bei denen 25 mg/l Nitrat (Indikator für anthropogen beeinflusstes Grundwasser) und 50 mg/l Nitrat (Schwellenwert der GrwV; Qualitätsnorm des Anhanges I der Grundwasserrichtlinie, Maßnahmenwert der Nitratrichtlinie sowie Grenzwert der Trinkwasserverordnung) überschritten werden.

Die Grafik zeigt die Entwicklung des Indikators Nitrat im Grundwasser für die Jahre 2008 bis 20212. Der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten über 50 Milligramm pro Liter schwankt über den gesamten Zeitraum zwischen 14 und 18 Prozent.

Aussage

Hohe Nitratgehalte im Grundwasser haben negative Auswirkungen. Beispielsweise können Ökosysteme eutrophieren oder die menschliche Gesundheit kann beeinträchtigt werden.

Die Abbildung zeigt die Anteile der Messstellen im überblicksweisen Messnetz Grundwasserbeschaffenheit (UEB) mit Überschreitungen größer 25 mg/l Nitrat (Besorgniswert der EG-Nitratrichtlinie) bzw. größer 50 mg/l (Schwellenwert der Grundwasserverordnung und Maßnahmenwert der EG-Nitratrichtlinie). Von 2008 bis 2019 sind die Anteile an Messstellen mit Schwellenwertüberschreitung leicht ansteigend. Ab 2020 deutet sich eine fallende Tendenz der Überschreitung der Schwellenwerte für Nitrat im Grundwasser an.

Bewertung

Die Nitratbelastung im Grundwasser ist für die Jahre 2008 bis 2022 dargestellt. Der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten über 25 mg/l lag in den Jahren 2008 – 2022 zwischen 29 % und 31 % und für über 50 mg/l zwischen 14 % und 18 %. Im Jahr 2022 lag der prozentuale Anteil an Messwerten über 25 mg/l Nitrat und über 50 mg/l unter dem Mittelwert. Ein signifikanter sinkender Trend ist daraus nicht ableitbar.

Beide Parameter bewegen sich auf einem sehr hohen Niveau. Zum Schutz unserer Wasserversorgung ist eine Reduzierung der Nitrateinträge ins Grundwasser dringend nötig.

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Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit

Sebastian Bartel

Telefon: 0351 2612-2106

E-Mail: Sebastian.Bartel­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Datenaktualität

Letzte Aktualisierung: 12.09.2022

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