Industrie- und Gewerbelärm
Industrie- und Gewerbeanlagen bestehen oftmals aus einer Vielzahl einzelner Geräuschquellen. In der Regel handelt es sich dabei um so genannte ortsfeste Anlagen. Im Gegensatz zu mobilen Geräuschquellen, wie beispielsweise beim Straßenverkehr, sind hier Lärm mindernde Maßnahmen effektiver umzusetzen. Durch Lärmschutzauflagen im Rahmen der Genehmigung für Anlagen beziehungsweise durch Nachbesserungen bei bestehenden Anlagen konnte die Zahl der durch Industrie- und Gewerbelärm erheblich belästigten Personen in der Vergangenheit ständig verringert werden.
Allerdings können bei flächenmäßig großen oder bei rund um die Uhr arbeitenden Anlagen die Auswirkungen und somit auch der Aufwand für entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen erheblich sein.
Grundsätzlich ist bei Industrie und Gewerbe eine effektive Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorschriften notwendig und eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes anzustreben.
Themen
- Gesetzliche Grundlagen Für die Lärmbelastung durch Industrie- und Gewerbeanlagen sind Richtwerte festgelegt – jedoch keine Grenzwerte. Die Bewertung von Anlagen erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
- Unterscheidung der Anlagenarten Hier wird gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterschieden.
- Windenergieanlagen Für Windenergieanlagen (WEA) – auch Windkraftanlagen (WKA) genannt – gelten besondere Bedingungen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung.
- Vorgehen bei Lärmbeschwerden Bei Lärmproblemen mit Industrie- und Gewerbeanlagen ist der erste Ansprechpartner das jeweils zuständige Umweltamt, das eine genaue Überprüfung und Messung veranlassen kann.