Nachbarschaftslärm
Problemlösung durch Dialog
Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn sollte zunächst immer der Dialog mit dem Verursacher gesucht werden. Teilen Sie Ihrem Nachbarn mit, was Sie stört. Versuchen Sie auf der Grundlage von Absprachen beziehungsweise Vereinbarungen die unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Wichtig dabei ist, dass sich alle Beteiligten dann auch an die getroffenen Vereinbarungen halten. Wenn Sie selbst einmal laute Arbeiten verrichten müssen, die geeignet sind, Störungen in der Nachbarschaft hervorzurufen, oder ausnahmsweise eine Jubiläumsfeier ausrichten, bei der es vielleicht etwas lauter als üblich zugehen könnte, informieren Sie am besten rechtzeitig Ihre Nachbarn. In der Regel werden Sie dann auf mehr Verständnis stoßen, als wenn Sie Ihre Nachbarn unvorbereitet vor vollendete Tatsachen stellen. Planen Sie so, dass Sie die Nachtruhe, die Ruhezeiten und das Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe einhalten.
Ansprechpartner bei anhaltenden Lärmproblemen
In der Regel sind in diesen Fällen Behörden nicht der zuständige Adressat. Erster Ansprechpartner sollte vielmehr der jeweilige Haus- oder Grundstücksbesitzer sein. Sollte das Problem nicht auf einer kooperativen Ebene gelöst werden können, sind das Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde und außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei die richtigen Ansprechpartner. Sie sollten auch die jeweiligen Haus- oder Grundstücksbesitzer einbeziehen und informieren. Bei anhaltenden Lärmproblemen und ergebnislosem Dialog mit dem Verursacher beziehungsweise dem Hausbesitzer kann der zivilrechtliche Weg (Rechtsanwalt, Amtsgericht) gewählt werden.