Sport- und Freizeitlärm
In unserer Gesellschaft besitzen Sport und Freizeitaktivitäten einen hohen Stellenwert. Über zwei Drittel der Bevölkerung sind Mitglied in verschiedensten Sport- oder Kulturvereinen. Es ist vielfach unvermeidlich, dass von Sportereignissen oder Freizeitvergnügen Geräuschemissionen ausgehen. Konflikte entstehen insbesondere dann, wenn bei Planung und Realisierung der Anlagen die Aspekte des Lärmschutzes nur unzureichend Berücksichtigung finden. Oftmals stehen Sportstätten und Freizeitanlagen bei der Wohnnachbarschaft in der Kritik und geben Anlass zu Lärmbeschwerden. Gleiches gilt für die zwischenzeitlich große Zahl von Open-Air-Veranstaltungen (Konzerte, Theater u.a.). Die Interessenskonflikte sind hier besonders groß. Dem Bedürfnis nach Spaß und Unterhaltung der Besucher steht das Ruhebedürfnis der Anwohner entgegen und dies oftmals in den sensiblen Abendstunden oder an Sonn- und Feiertagen.
Lärmverursacher
In erster Linie dominieren bei den Sport- und Freizeitanlagen folgende Geräuschquellen:
- Technische Einrichtungen (z.B. Lautsprecher)
- Zuschauer bzw. Besucher (z.B. Beifall, Zurufe)
- Sportgeräte (z.B. Motorenlärm, Ballgeräusche)
- Sportbetrieb (z.B. Schiedsrichterpfeife, Zurufe beim Training)
- An- und Abfahrtsgeräusche der Zuschauer
Themen
- Gesetzliche Grundlagen Im Bereich von Sport- und Freizeitlärm existieren Immissionsrichtwerte, die in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien festgelegt sind.
- Sächsische Freizeitlärmstudie Im Auftrag des LfULG wurden in mehren Studien Kenngrößen zur Prognose der von Freizeitanlagen ausgehenden Lärmbelastung ermittelt.
- Ergänzende Hinweise Nicht nur die gesetzlichen Regelwerke, sondern vor allem gegenseitige Rücksichtnahme tragen zur Vermeidung beziehungsweise Lösung von Konflikten aufgrund von Sport- oder Freizeitlärm bei.