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Windenergieanlagen

Schalltechnische Beurteilung von WEA

Foto Windenergieanlage © LfULG

Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von Anlagen die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm). Für Windenergieanlagen (WEA) ist dabei eine besondere Verfahrensweise erforderlich. So werden in Sachsen die <<Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) >> der LAI zur Anwendung empfohlen. Diese LAI-Hinweise konkretisieren für WEA die Anforderungen der TA Lärm bezüglich der Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose und legen dazu für die Schallausbreitungsrechnung das sogenannte <<Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen>> fest, das vom DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) veröffentlicht wurde.

Hinweis:
Inzwischen ist auch VDI 4101 Blatt 2 - Entwurf - Schallausbreitung im Freien unter Berücksichtigung meteorologischer und topographischer Bedingungen - Blatt 2: Windkraftanlagen erschienen.

Zur Beurteilug der optischen Immissionen empfehlen wir die Anwendung der <<LAI-Hinweise zur Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen>>.

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