Lärm
»Der Lärm aber ist die impertinenteste aller Unterbrechungen, da er sogar unsere eigenen Gedanken unterbricht, ja zerbricht!«
(Arthur Schopenhauer)
Seit jeher ist Schall untrennbar mit dem Menschen und seinen Aktivitäten verbunden. Mit zunehmender Industrialisierung und Motorisierung haben jedoch Intensität und Zeitdauer von Schalleinwirkungen ganz erheblich zugenommen. Daher hat sich Lärm mittlerweile als gravierendes Umweltproblem etabliert. Insbesondere Verkehrslärm ist Hauptursache flächenhafter und teils sogar die Gesundheit gefährdender Belastungen. Neben der nationalen Gesetzgebung zum Schutz gegen Lärm werden auch auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig zu vermindern und ruhige Gebiete vor Verlärmung zu schützen.
Themen
- Physikalische Grundlagen Einwirkende Schallimmissionen unterscheiden sich von der wahrgenommenen Lärmbelastung. Für das Verständnis von Entstehung, Ausbreitung und Einwirkung von Geräuschen ist es hilfreich, einige physikalische Grundlagen zu kennen.
- Wirkung von Lärm Bei hohen Pegeln kann Lärm direkte Schädigungen des Gehörs verursachen. Auch die indirekten Auswirkungen chronischer Lärmbelastung sind nicht zu unterschätzen. Zu ihnen gehören vor allem Stressreaktionen und andere gesundheitliche Risiken.
- Umgebungslärmrichtlinie Die europäische Richtlinie 2002/49/EG setzt neue Akzente im Lärmschutz. Nach dieser Vorschrift sind mittels Lärmkarten die Geräuschbelastungen an Hauptlärmquellen zu dokumentieren und mögliche Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
- Schutz vor Lärm Geräusche werden je nach Herkunft unterschiedlichen Lärmarten zugeordnet. In diesem Kapitel werden die einzelnen Lärmarten erläutert und Informationen sowie praktische Hinweise zum Lärmschutz gegeben.
- Hilfe bei Lärmproblemen Bei Lärmproblemen empfiehlt sich immer zuerst der Versuch, Konflikte durch Dialog zu lösen. Falls dies nicht gelingt, helfen verschiedene Stellen und Ansprechpartner.
- Messstellen Behördlich angeordnete Messungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen nur von bekannt gegebenen Messstellen vorgenommen werden. Diese müssen vorgegebenen Anforderungen genügen.