Lärmschutz in Kur- und Erholungsorten
Damit Kur- und Erholungsorte ihrer Zweckfunktion nachkommen können, müssen sie im Hinblick auf die Geräuschbelastung bestimmte Anforderungen erfüllen. Die staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort in Sachsen ist unter anderem daran geknüpft, dass in den ausgewiesenen Kur- und Erholungsgebieten des Ortes sowie in den sonstig schutzbedürftigen Gebieten festgelegte Richtwerte für die Geräuschimmissionen eingehalten und bestimmte Zielwerte längerfristig erreicht werden.
Einzelheiten sind im »Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bewertung der Lärmsituation bei der Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten in der Fassung vom 10. Januar 2014« geregelt.