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Hilfe bei Lärmproblemen

Als belästigend wird in der Regel der Lärm Anderer wahrgenommen. Dabei kann auch jeder selbst durch entsprechende Verhaltensweisen einen aktiven Beitrag gegen die Verlärmung unserer Umwelt und somit zum Ruheschutz seiner unfreiwilligen »Zuhörer« leisten. Denn was uns an Anderen stört, stört vielfach Andere auch an uns. Nachfolgend ein paar Tipps für »Krachmacher« und »Lärmbewusste«: 
  • Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert vieles. Daher sollten lärmintensive Arbeiten nur an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten (also von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr) durchgeführt werden.
  • Nicht alles was einem selbst gefällt, behagt auch Dritten. Daher sollte längerer Musikgenuss nur in zumutbarer Lautstärke oder bei geschlossenen Fenstern erfolgen. Bei Feiern in der Wohnung kann eine vorherige Information der Nachbarn Ärger vermeiden helfen.
  • Gerade die Belästigung durch Straßenverkehrsgeräusche ist allgegenwärtig. Jeder Fahrzeugführer hat durch sein Verhalten großen Einfluss auf das Fahrzeuggeräusch. Mit einer bewussten Fahrweise unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei niedrigen Motordrehzahlen, das Vermeiden von Kavalierstarts, extrem lauter Musik oder unnötigem Hupen vermeiden Sie unnötigen Lärm. Aber auch Breitreifen, Sportauspuff oder ein mangelhafter technischer Zustand verschlechtern den »akustischen Fußabdruck« Ihres Wagens.
  • Nutzen Sie ihr Fahrzeug bewusst! Radfahren oder Fußmärsche sind »leise« Fortbewegungsmittel, die Sie auf kurzen Strecken ebenfalls zum Ziel führen. Und das kostenlos und mit einem Bewegungsbonus! Eine sinnvolle Alternative können zudem auch der öffentliche Nahverkehr oder Fahrgemeinschaften bieten.
  • Achten Sie bereits beim Kauf von Maschinen und Geräten auf das Prädikat »lärmarm«. Solche Geräte müssen nicht in jedem Fall teurer sein.
  • Gelassenheit hilft Nerven schonen! Denken Sie als Lärmbetroffener daran, dass Lärm nur zu einem Teil durch die Lautstärke des Störgeräusches verursacht wird. Ebenso wichtig ist die persönliche Einstellung zur Geräuschquelle. Daher sollten Sie bei kurzzeitigen Lärmereignissen versuchen, die Ruhe zu bewahren.

Bitte denken Sie daran, jeder von uns entscheidet durch sein individuelles Verhalten mit über Krach oder Ruhe!

Bevor Behörden zur Lösung eines Lärmkonfliktes eingeschaltet werden, sollte man versuchen, das Problem durch ein sachliches und klärendes Gespräch mit dem Geräuschverursacher anzugehen. Häufig kann auf diesem direkten Weg bereits eine Lösung oder ein Kompromiss gefunden werden. Zur Vorbereitung kann es nützlich sein, vorab telefonischen Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und das Lärmproblem mündlich zu erörtern. Dagegen trägt eine offizielle schriftliche Einschaltung der Behörde nicht in jedem Falle zu einer Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen bei, ist aber leider oftmals die letzte Möglichkeit, gegen ein Lärmproblem vorzugehen.

Außerhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Behörden kann bei akuten Lärmproblemen (zum Beispiel durch Gaststätten- oder Diskothekenlärm während der Nachtzeit) die örtlich zuständige Polizeidienststelle informiert werden.

Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zum Lärmschutz

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Problematik des Lärmschutzes haben (zu Grenzwerten, gesetzliche Vorschriften, zur Schallimmissions- oder Lärmminderungsproblematik) stehen wir für Auskünfte zur Verfügung: 

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Postanschrift:
Postfach 54 01 37, 01311 Dresden

Telefon: (0351) 2612-5201

Telefax: (0351) 2612-5099

E-Mail: laerm.lfulg@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

Ansprechpartner bei konkreten Lärmproblemen

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