Flugverkehr
Die Situation im Freistaat Sachsen
Neben den beiden Verkehrsflughäfen in Dresden und Leipzig-Halle befinden sich in Sachsen 24 weitere regionale Verkehrslandeplätze. Auch wenn eine stärkere Belästigung durch Fluglärm im Freistaat Sachsen nur in der Umgebung der jeweiligen Flughäfen gegeben ist, kann die Geräuschbelastung bei Betroffenen doch beträchtlich sein.
Charakteristisch für Fluglärm ist, dass durch die Beschallung von oben eine Abschirmung durch Barrieren, wie beispielsweise andere Gebäude nicht gegeben ist, und daher Rückzugsmöglichkeiten innerhalb der Wohnung in weniger laute Räume fehlen.
Maßnahmen zur Lärmminderung
In den letzten Jahren wurden durch aktive und passive Maßnahmen zahlreiche Anstrengungen zur Minderung der Lärmbelastung durch Flugverkehr unternommen:
- Entwicklung lärmgeminderter Flugzeuge seitens der Hersteller,
- Ausweisung umfangreicher Lärmschutzgebiete an den Flughäfen Dresden und Leipzig-Halle im Rahmen neuer Planfeststellungsverfahren,
- planerische Maßnahmen, wie die Festsetzung von Siedlungsbeschränkungsbereichen, durch den Freistaat Sachsen,
- Variation der An- und Abflugrouten,
- zeitliche Betriebsbeschränkungen für laute Flugzeuge,
- lärmdifferenzierte Landegebühren als Benutzervorteil für lärmarme Flugzeuge,
- freiwillige Schallschutzfensterprogramme der Flughäfen.
Im Ergebnis verursachen moderne Flugzeuge mit lärmarmen Triebwerken, wie zum Beispiel der Airbus A 320, bei direkten Überflügen im Vergleich zu den Ende der sechziger Jahre eingesetzten Verkehrsflugzeugen einen um bis zu 20 Dezibel geringeren Geräuschpegel.
Trotz dieser Bemühungen wird Fluglärm bei der Bevölkerung als störend empfunden. Zwar sind einzelne überlaute Flugbewegungen selten geworden, die Anzahl nicht als so laut wahrgenommener Lärmereignisse ist jedoch weiterhin sehr hoch. Die Ursachen liegen hier einerseits in einer Zunahme der Flugbewegungen und dem Fehlen der früher vorhandenen Flugpausen, andererseits aber auch an dem Heranrücken der Wohnbebauung an die Flugplatzgrenzen beziehungsweise in die Einflug- und Startschneisen.
Themen
- Lärmschutz an Flugzeugen Für durch Flugzeuge verursachten Lärm gibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, deren Einhaltung jeweils in dem Land kontrolliert wird, in dem ein Flugzeug zugelassen wurde.
- Lärmschutz durch Siedlungssteuerung In der Nähe von Flughäfen wird die Bebauung gesetzlich geregelt und durch die Ausweisung so genannter Siedlungsbeschränkungsbereiche zum Schutz der Bevölkerung eingeschränkt.
- Fluglärmmessung Für Verkehrsflughäfen ist der Betrieb einer stationären Anlage zur Messung der an- und abfliegenden Flugzeuge gesetzlich vorgeschrieben. An den Standorten Leipzig-Halle und Dresden sind solche Messstationen daher vorhanden.
- Fluglärmkommission Für die Standorte Leipzig-Halle und Dresden wurde eine Fluglärmkommission eingesetzt, die die Genehmigungsbehörde sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle in Fragen des Schutzes gegen Fluglärm sowie Luftverunreinigung berät.
- Verkehrslandeplätze Neben den zwei Verkehrsflughäfen gibt es im Freistaat Sachsen 24 weitere Verkehrslandeplätze unterschiedlicher Größe, für die im Bereich des Lärmschutzes besondere Vorschriften gelten.
- Modellflugplätze Auch Flugmodelle verursachen Lärm und unterliegen daher bestimmten Lärmschutzvorschriften. Modellflugplätze müssen daher in einem bestimmten Abstand zur nächsten Wohnsiedlung liegen.