Stellen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen, können Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen verursachen. Sind dadurch schädliche Umwelteinwirkungen zu befürchten, kann die zuständige Behörde anordnen, dass ein Anlagenbetreiber Messungen und sonstige Ermittlungen von Emissionen oder Immissionen im Einwirkungsbereich seiner Anlage durch eine von der zuständigen Behörde des Landes bekannt gegebene Stelle durchführen lässt (§ 26 BImSchG). Im bundesweiten »Recherche-System Messstellen und Sachverständige« (ReSyMeSa) finden Sie die derzeit in der Bundesrepublik bekanntgegebenen Messstellen für den Bereich des Immissionsschutzes (siehe Link-Box in der rechen Spalte). Dazu bitte Bundesland (z.B. Sachsen: SN) und den Bereich (z.B. Gruppe V: Geräusche/ Gruppe VI: Erschütterungen) auswählen.
Links zum Themenportal Luft mit weiteren Informationen
- Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen Informationen zur Durchführung von angeordneten Messungen in Sachsen.
- Bekanntgabe von Messstellen Die Bekanntgabe der Messstellen unterliegt der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung) und ist bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes zu beantragen, in welchem die Stelle ihren Geschäftssitz hat.