Unzerschnittene verkehrsarme Räume
Der Indikator »Anteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume« (über 100km² an der Landesfläche) ist einer von zwei Teilindikatoren zur Beschreibung der Landschaftszerschneidung.
Beschreibung
Die Landschaftszerschneidung stellt das Ausmaß der Zerschneidung der Landschaft durch technische Elemente dar. Zu diesen Elementen zählen:
- alle Straßen ab der Kategorie Kreisstraße (nach Vorgabe der LIKI: ab > 1000 Kfz/d)
- zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, nicht stillgelegt
- Ortslagen und Flughäfen
- Straßentunnel ab einer Länge von 1000 m werden als Unterbrechung berücksichtigt.
Aufgrund einer stetigen Zunahme von Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, dem Neu- und Ausbau von Straßen und anderer Infrastruktur sowie stetig zunehmenden Verkehrsströmen sind Lebensräume bedroht bzw. verkleinert und weisen einen zunehmenden Zerschneidungsgrad auf. Insbesondere Tierarten mit hohem Raumbedarf und großem Aktionsradius benötigen große unzerschnittene Lebensräume und können sich nur noch eingeschränkt in der Landschaft, d.h. ohne Überquerung des Straßennetzes bewegen.
Zudem ist es für das Naturerleben der Menschen und die Erholungsqualität wichtig, großflächig unzerschnittene und lärmarme bzw. lärmfreie Räume zu erhalten. Der zweite Indikator zur Erfassung der Landschaftszerschneidung ist die effektive Maschenweite. Der Vorteil dieser Zweiteilung besteht in der jeweiligen Darstellung spezifischer Zerschneidungsaspekte eines Landes.
Aussage
Von technischen Zerschneidungselementen gehen Störungen für wildlebende Tiere sowie für Naturerleben und Erholungseignung aus. Es ist davon auszugehen, dass die Sicherung von großen unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen (UZVR) vor weiterer Zerschneidung einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und der Erholungsfunktion von Landschaften leistet kann. Dabei ist der Indikator UZVR zur Bewertung und Steuerung von Flächeninanspruchnahme aber immer nur im Kontext mit anderen Merkmalen heranzuziehen, da sowohl die Lebensraumqualität als auch die Erholungsfunktion eines Raumes von vielen weiteren Faktoren der Naturraumausstattung und der Landnutzung abhängig sind.
Ein Raum ist dann besonders schutzwürdig bzw. schutzbedürftig, wenn zur Unzerschnittenheit auch eine entsprechende innere Ausstattung mit wertvollen Biotoptypen und Strukturen tritt. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind deshalb wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Bewertung
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Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de