Ozonbelastung

Der Indikator »Ozonbelastung« zeigt den prozentualen Anteil der Messstationen mit Zielwertüberschreitungen im Hinblick auf die Ozonbelastung.

Die Graphik gibt den Anteil der Messstellen, an denen der Ozon(O3)-Zielwert überschritten wurde zwischen 2005 und 2025 an.
© Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Beschreibung

Angegeben wird die Anzahl der Messstellen, an denen der Ozon(O3)-Zielwert überschritten wurde, welcher von herausgehobener Bedeutung für den Schutz der menschlichen Gesundheit ist. Der Zielwert gilt als überschritten, wenn an mehr als 25 Tagen im Jahr der maximale 8-h-Mittelwert eines Tages größer als 120 µg/m³ ist.

Um den Einfluss der meteorologischen Jahresschwankungen zu reduzieren, wird zur Berechnung des Zielwertes ein 3-Jahresmittelwert gebildet. Grundlage für Beurteilung des Jahres 2025 ist der Mittelwert der Jahre 2023 bis 2025.

Aussage

Ozon ist ein wichtiger Indikator für die Belastung durch Photooxidantien für die Sommersmogsituation. Hohe O3-Konzentrationen werden bei länger andauernden Hochdruckwetterlagen mit maximalen Temperaturen über 30 °C und intensiver Sonneneinstrahlung durch chemische Reaktionen aus den Vorläufersubstanzen Stickstoffdioxid und Kohlenwasserstoff gebildet.

In Bodennähe auftretendes Ozon ist schädlich für Mensch und Umwelt. Erhöhte Ozonkonzentrationen können beim Menschen Einschränkungen der Lungenfunktion und Lungenkrankheiten hervorrufen.

Weiterführende Informationen:

Immissionsberichte

Bewertung

Der Ozon-Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde 2025 das 5. Mal infolge sachsenweit eingehalten. Trotz Einhaltung des Zielwertes kann aber noch keine Entwarnung gegeben werden. Heiße, trockene Sommer können die Ozonkonzentrationen wieder deutlich ansteigen lassen.

Ausblick neue Luftqualitätsrichtlinie

Bis zum 31.12.2029 darf der Zielwert von 120 µg/m³ als höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag höchstens 25-mal pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Ab dem 01.01.2030 wird diese zulässige Überschreitungszahl auf 18 Tage pro Kalenderjahr, ebenfalls gemittelt über drei Jahre, abgesenkt. Für Ozon gelten zusätzlich eine Informationsschwelle von 180 µg/m³ und eine Alarmschwelle von 240 µg/m³ als jeweiliger Stundenmittelwert.

Verwandte Indikatoren

Navigator Umweltstatus

Diagramm als Symbol

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten

Sebastian Bartel

Telefon: 0351 2612-2106

E-Mail: Sebastian.Bartel@lfulg.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Datenaktualität

Letzte Aktualisierung: 19.05.2026

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