Ozonkonzentration
Der Indikator »Ozonkonzentration« gibt Auskunft über die Immissionsbelastung durch Ozon im städtischen Hintergrund.
Beschreibung
Der Indikator »Ozonkonzentration« beschreibt die Ozonkonzentration angegeben durch die Anzahl der 1-Stunden-Messwerte (Stundenmittelwerte) größer als 180 µg/m3 pro Jahr im städtischen Hintergrund und kennzeichnet damit die mittlere Stundenzahl mit O3-Konzentrationen größer als 180 µg/m3.
Dieser Indikator ist aufgrund der Wirkung und des allgemeinen Vorkommens von Ozon von besonderer Relevanz für die Beurteilung der Immissionsbelastung und somit Luftqualität in Städten. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Daten aus den Messstationen des städtischen Hintergrundes (Definition gemäß EU-Ratsentscheidung über den Informationsaustausch (97/101/EG)).
Die Messung der Ozon (O3)- Konzentration erfolgt gemäß der 39. BImSchV (Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht) kontinuierlich nach dem dort festgelegten Referenzmessverfahren (UV-Photometrie) an den Messstationen des Luftqualitätsmessnetzes oder nach einem gleichwertigen Messverfahren.
Aussage
Erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen können sowohl die menschliche Gesundheit gefährden als auch die Vegetation schädigen. Aus Vorläufersubstanzen wie flüchtigen organischen Verbindungen sowie Stickstoffoxiden entsteht unter dem Einfluss von Sonneneinstrahlung Ozon, daher treten wirkungsrelevante Ozonspitzenwerte insbesondere im Sommer bei geringem Luftaustausch, hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung auf. Langzeitanalysen haben gezeigt, dass die Ozon-Spitzenwerte zwar zurückgegangen sind, demgegenüber die chronische Belastung jedoch zunimmt.
Die höchsten Ozonwerte treten weit entfernt von den jeweiligen Emissionsorten auf, da die Vorläufersubstanzen weiträumig transportiert werden. Als Beurteilungsmaßstab für diesen Indikator gilt der Informationswert von 180 µg Ozon pro m3 Luft als 1-Stunden-Mittelwert, welcher die Häufigkeit des Auftretens von Spitzenwerten charakterisiert.
Dieser Indikator ist jedoch nicht zur Beurteilung der Einhaltung des wesentlich strengeren Zielwertes für den Schutz der menschlichen Gesundheit geeignet. Hierfür kann der Indikator Ozonbelastung herangezogen werden. Maßgebend für die Beurteilung des Schutzes der menschlichen Gesundheit sind die in der Richtlinie 2008/50/EG bzw. der 39. BImSchV festgelegten Werte (Zielwert seit 2010: 120 µg/m3 für den höchsten 8-Stundenwert eines Tages (25 Überschreitungen im Jahr zulässig, gemittelt über 3 Jahre)).
Bewertung
Der Indikator wird anhand der Anzahl der Stundenmittelwerte, die größer als 180 Mikrogramm pro Kubikmeter und Jahr im städtischen Hintergrund sind, ermittelt. Er weist unregelmäßige Werte zwischen 0 und 11 auf. Aussagen zu Zielwerteinhaltung und Spitzenbelastungen sind nicht möglich, da die Messwerte an städtischen Hintergrundstationen ermittelt werden. Nähere Aussagen zur Zielwerteinhaltung liefert der Indikator Ozonbelastung.
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Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de