Feinstaubbelastung
Der Indikator »Feinstaubbelastung« zeigt den Anteil der Messstationen mit Grenzwertüberschreitung im Hinblick auf Feinstaub in Prozent.
Beschreibung
Angegeben wird die Anzahl der Verkehrsstationen, an denen der Tagesgrenzwert der PM10-Konzentration überschritten wird. Eine Überschreitung liegt vor, wenn an einer Station an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr der PM10-Tagesmittelwert größer als 50 µg/m³ ist (§ 4 der 39. BImSchV).
Aussage
PM10 (Feinstaub mit Partikelgrößen unter 10 µm) entsteht hauptsächlich bei thermischen Prozessen (Kraftwerke, Industrie, Straßenverkehr, Raumheizung). Im innerstädtischen Bereich trägt der Straßenverkehr erheblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei verursachen sowohl die direkten Emissionen aus den Motoren – vorrangig Dieselmotoren – als auch der Reifenabrieb und der aufgewirbelte Straßenstaub die Feinstaubbelastung.
Eine weitere Staubquelle ist die Bildung sekundärer Partikel durch chemische Reaktionen gasförmiger Schadstoffe in der Atmosphäre. Quelle dieser sekundären Partikel können u. a. Emissionen aus der Landwirtschaft wie z.B. Ammoniak aus der Tierhaltung sein. Zur Feinstaubbelastung tragen zum einen lokale Emissionen bei, zum anderen haben auch regionale und überregionale Ferneinträge einen großen Einfluss.
Einträge durch natürliche Quellen (z. B. Saharastaub, Seesalz) spielen mit Bezug auf den Jahresmittelwert eine untergeordnete Rolle. Eingeatmeter Feinstaub hat schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Möglich sind Atemwegserkrankungen und die Beeinträchtigung von Herz und Kreislauf.
Weiterführende Informationen:
Bewertung
Der jährliche Anteil der Messstationen mit einer Grenzwertüberschreitung der Feinstaubbelastung variiert seit Messbeginn vor mehr als 20 Jahren erheblich. Ursache sind wechselnde meteorologische Bedingungen. In den letzten sieben Jahren wurden keine Grenzwertüberschreitungen registriert. Ein Grund ist zum Beispiel der allmähliche Rückgang lokaler Emissionen durch die Wirkung von Maßnahmen aus den Luftreinhalteplänen der Städte. Auch der Rückgang überregionaler Emissionen in angrenzenden Ländern und Bundesländern wirkt sich positiv auf die PM10-Konzentrationen in Sachsen aus. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten.
Die Bemühungen zur Senkung der Feinstaubbelastung sollten fortgeführt werden, um die dauerhafte Einhaltung des Grenzwertes an allen Messstationen zu gewährleisten.
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Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de