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Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder werden anhand ihrer Frequenz in hochfrequente elektromagnetische Felder (100 kHz - 300 GHz), niederfrequente elektrische und magnetische Felder (0,1 Hz - 100 kHz) sowie elektrische und magnetische Gleichfelder unterschieden. Bei niederfrequenten und Gleichfeldern, welche beispielsweise bei der Übertragung von elektrischer Energie über Leitungen anzutreffen sind, werden die elektrischen und magnetischen Felder getrennt betrachtet. Im Hochfrequenzbereich sind das elektrische und das magnetische Feld jedoch miteinander gekoppelt und die Feldgrößen stehen in einem festen Verhältnis zueinander. Hochfrequente elektromagnetische Felder breiten sich als Wellen aus und werden zur Übertragung von Informationen genutzt.

Elektromagnetische Felder können schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sein. Die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Sie gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenz- (9 kHz - 300 GHz), Niederfrequenz- (1 Hz - 9 kHz) und Gleichstromanlagen. Die Anforderungen werden für Hochfrequenzanlagen als Grenzwerte der elektrischen und der magnetischen Feldstärke im Frequenzbereich von 100 kHz - 300 GHz ausgedrückt, für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen als Grenzwerte der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte im Frequenzbereich von 0 - 10 MHz.

Wirken mehrere Anlagen an einem Immissionsort gleichzeitig ein, so sind deren Immissionsbeiträge zu überlagern. Die Gesamtheit der Immissionsbeiträge von allen Niederfrequenz- und einem Teil der Hochfrequenzanlagen bis zu einer Frequenz von 10 MHz müssen gemäß 26. BImSchV bestimmten Bedingungen gehorchen - wie auch die Beiträge aller Hochfrequenzanlagen ab einer Frequenz von 100 kHz bestimmten Bedingungen unterliegen.

Die fünfte Mobilfunk-Generation 5G

5G verbindet bereits eingeführte und bewährte mit neuen Technologien, wie beispielsweise "intelligenten" Antennen, deren Richtwirkung aktiv beeinflusst werden kann (Beamforming). Es sollen neue, zum Teil deutlich höhere Frequenzbereiche erschlossen werden und Strukturen mit kleineren Funkzellen entstehen. Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) hat auch hier Gültigkeit.

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