Grundlagen
Lichtwellen gehören zu den elektromagnetischen Wellen und breiten sich geradlinig aus. Nur in einem bestimmten Wellenlängenbereich können sie vom menschlichen Auge überhaupt wahrgenommen werden.
Künstliches Licht wird seit hunderten von Jahren vom Menschen genutzt. Vor dem Einsatz elektrischen Lichts behalfen sich die Menschen mit Fackeln oder Öl- und Gaslampen, um das Leben angenehmer zu machen.
Heute ist die Verwendung künstlichen Lichts aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Außenbereich dient es der Sicherheit im Straßenverkehr, auf Baustellen und Industrieflächen. Es wird für Werbezwecke (Leuchtplakate oder so genannte Skybeamer) und zur Beleuchtung von historischen Gebäuden verwendet. Sport- und Freizeitstätten können durch Flutlichtanlagen bis spät in die Abendstunden genutzt werden.
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Und so hat auch die Nutzung künstlichen Lichts ihre Schattenseiten. Der Einsatz von leistungsstarken Lichtquellen ohne Rücksicht auf die Umgebung führt immer wieder zu Belästigungen von Menschen oder wirkt sich negativ auf die Tierwelt aus. Auch die erwünschte erhöhte Sicherheit durch Kunstlicht kann ins Gegenteil umschlagen, wenn das Licht zum Beispiel zur Blendung von Passanten führt.
Deshalb ist bei der Verwendung von künstlichem Licht immer auf einen sinnvollen und maßvollen Einsatz zu achten. »Lichtverschwendung« ist immer auch Energieverschwendung und führt außerdem zu einer vermeidbaren Aufhellung des Nachthimmels.
Lichtwellen gehören zu den elektromagnetischen Wellen und breiten sich geradlinig aus. Nur in einem bestimmten Wellenlängenbereich können sie vom menschlichen Auge überhaupt wahrgenommen werden.
Bei schädlichen Lichtimmissionen oder Lichtverschmutzung spielen vor allem die künstliche Raumaufhellung durch Fremdlicht und die Blendung eine Rolle. Daneben gibt es aber noch weitere Fälle störender oder schädlicher Lichtimmissionen.
Das von Außenbeleuchtungen an Straßen und Gebäuden ausgehende Licht kann als Belästigung empfunden werden. Deren objektive Beurteilung ist schwierig, da viele subjektive Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Besonders Vögel und Insekten leiden unter schädlichen Wirkungen künstlicher Lichtquellen, daher regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz auch den Schutz der Tiere vor Lichtimmissionen.
Bereits durch die Wahl der richtigen Lampe können Lichtimmissionen reduziert werden. Außerdem sollte unter anderem darauf geachtet werden, Belästigungen durch Streulicht oder Blendung zu vermeiden.
Die Kommunen haben im Rahmen der Bauleitplanung oder durch spezielle Auflagen in Baugenehmigungen die Möglichkeit, Einfluss auf die Belästigung durch Lichtimmissionen zu nehmen.
Zuerst sollte immer das Gespräch mit dem Verursacher gesucht werden. Führt dies jedoch zu keinem Ergebnis, kann die zuständige Behörde eingeschaltet werden, die dann Messungen und – bei Überschreitung der Richtwerte – die notwendigen Maßnahmen veranlasst.