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Veranstaltungen des LfULG zu den Themenbereichen Lärm, Licht, Erschütterungen

LfULG-Kolloquium »Perspektiven für einen leiseren Straßenverkehr« am 3. Dezember 2024

Symbolische Darstellung "Straßenverkehrslärm" © LfULG

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie waren bis Mitte 2024 durch die zuständigen Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne zu erstellen. Im Verfahren der Lärmaktionsplanung erfolgt eine Auseinandersetzung mit der innerörtlichen Lärmsituation. Durch die Festschreibung geeigneter Maßnahmen im Lärmaktionsplan besteht für etliche Kommunen die Möglichkeit, die Straßenverkehrslärmbelastung und damit auch die innerörtliche Aufenthaltsqualität positiv zu beeinflussen. Bei anderen dagegen ist die Belastung gering oder aber es fehlen Handlungsmöglichkeiten. Hauptursache für die flächenhafte Lärmbelastung und die hohe Betroffenheit der Bevölkerung bis hin zur Gesundheitsrelevanz ist unverändert der Straßenverkehr. Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir den Fokus auf die Straßenverkehrslärmbelastung richten. Welche Trends und Entwicklungen sind hier zu beobachten? Es werden bestehende und sich in Planung befindliche Möglichkeiten zur Lärmminderung vorgestellt. Gleichzeitig soll dazu motiviert werden, die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung als Chance zur Entwicklung der Innerortsbereiche zu sehen. Über Fokussierung auf das Thema »Lärm« hinaus soll die Frage diskutiert werden, welche Möglichkeiten bestehen, um durch Geschwindigkeitsabsenkungen die städtische Lebensqualität zu steigern? Wohin sollte sich unsere Mobilität entwickeln, damit sie tatsächlich zukunftsfähig bleibt und den Menschen dient?

Hierzu hat das LfULG ein abwechslungsreiches Tagungsprogramm erstellt, welches Sie unter untenstehendem Link einsehen können. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Interessenten kostenfrei. Primäre Zielgruppe sind Verantwortliche aus Kommunen und Landesbehörden, die sich mit der Lärmaktionsplanung, der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenverkehrs oder mit dem Thema »Straßenverkehrslärm« insgesamt beschäftigen. Aber auch Fachleute aus anderen Behörden, Planungs- und Ingenieurbüros sowie die interessierte Öffentlichkeit sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung nachfolgenden Link zum Beteiligungsportal Sachsen. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte an laerm.lfulg@smekul.sachsen.de.

Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung am 5. April 2023

Im Anschluss an die Lärmkartierung 2022, die erstmals für Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 in Zuständigkeit des LfULG durchgeführt wurde, besteht nun für alle von der Lärmkartierung betroffenen Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen. In Aktionsplänen muss sich die Gemeinde unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit der lokalen Lärmsituation auseinandersetzen. Gegebenenfalls sind Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Lärmaktionsplan  festzuschreiben. Bereits vorhandene Lärmaktionspläne sind in der aktuellen Planungsrunde zu überprüfen und fortzuschreiben. 

Gegenüber Bund und EU sind mit Stichtag 18. Juli 2024 die Aktivitäten der Gemeinden zu dokumentieren. Für die Gemeinden und auch das Land besteht Handlungsdruck, da kein Ermessensspielraum darüber besteht, ob Aktionspläne zu erstellen sind, sondern ausschließlich über deren inhaltliche  Ausgestaltung.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde unter anderem über Änderungen im Regelwerk sowie über die Herangehensweise an die Erstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen informiert. Darüber hinaus wurden die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes, insbedsondere für Gemeinden mit geringen Lärmbetroffenheiten oder bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Die Präsentationen aus der Veranstaltung stehen nachfolgend zum Download bereit.

 

Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung 2022

Online-Veranstaltung am 28. September 2021

Über 200 Städte und Gemeinden in Sachsen sind von der nächsten Runde der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken, im Einwirkbereich von Großflughäfen sowie in Ballungsräumen betroffen. Es besteht die Pflicht, bis zum Stichtag 30. Juni 2022 die Lärmkarten vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Eine besondere Herausforderung stellen die für die Kartierungsrunde 2022 erstmals anzuwendenden europaweit harmonisierten Berechnungsvorschriften dar, welche eine komplette Neuberechnung aller Lärmkarten mit differenzierteren Eingangsgrößen notwendig machen. Im Freistaat Sachsen sind nach derzeitiger Rechtslage noch die Gemeinden für die Kartierung zuständig. Eine Ausnahme bilden die Haupteisenbahnstrecken, diese Lärmkarten werden bundesweit einheitlich vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt. Allerdings wird aktuell an der Zuständigkeitsverlagerung gearbeitet, die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen für Städte mit weniger als 80.000 Einwohnern federführend durch das LfULG durchführen zu lassen. Eine Mitwirkung der Gemeinden bleibt dennoch unabdingbar. Über die Rahmenbedingungen der Lärmkartierung 2022, deren konkrete Ausgestaltung sowie die aktuelle Sachlage informierte das LfULG die von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden im Rahmen der »Auftaktveranstaltung für die Lärmkartierung 2022« am 28. September 2021. Das Veranstaltungsprogramm und die einzelnen Vorträge stehen nachfolgend zum Download bereit.

 

»Tieffrequente Geräusche - aktuelle Untersuchungsergebnisse«

Online-Konferenz am 7. Mai 2021

Über tieffrequente Geräusche und Infraschall wird in der Öffentlichkeit schon seit längerem kontrovers diskutiert. Auf der Veranstaltung, die im Kooperation mit der Sächsichen Landesstiftung für Natur und Umwelt online via Internet mit rund 180 Teilnehmern stattfgefunden hat, wurden jüngere Untersuchungen zu diesem Thema vorgestellt. So hat das LfULG ein Projekt initiiert zur »Untersuchung der Schallübertragung tieffrequenter Geräusche von außen in Aufenthaltsräume hinein«. Über dieses Vorhaben, seine Ergebnisse und ein daraus abgeleitetes Verfahren für die Schallimmissionsprognose tieffrequenter Geräusche wurde berichtet. Weitere Themen der Veranstaltung waren Wahrnehmung und Wirkung von tieffrequenten Geräuschen und Infraschall sein sowie gesundheitliche und rechtliche Aspekte.

Die Vorträge der Referenten können Sie nachfolgend jeweils als pdf-Datei abrufen.

»Lärmminderung bei der Beschallung von Freiluftveranstaltungen« am 26. September 2018

In den letzten Jahren hat die Weiterentwicklung der Beschallungstechnik zur Erhöhung der erzielbaren Lautstärken geführt. Außerdem ist es in Mode gekommen, tiefe Frequenzen überproportional verstärkt wiederzugeben. Der Ansatz für die Prognose der Schallimmissionen von Beschallungsanlagen, der in der Sächsischen Freizeitlärmstudie im Jahr 2006 veröffentlicht wurde und in die VDI 3770 eingegangen ist, wurde deshalb überarbeitet. Die neuen Ergebnisse sowie Prognosemethoden und Lärmminderungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt.

Die Vorträge der Referenten können Sie nachfolgend als pdf-Datei abrufen.

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