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Verkehrslandeplätze

Neben den beiden Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig-Halle existieren im Freistaat Sachsen 24 Verkehrslandeplätze von regionaler Bedeutung. Das Spektrum reicht hierbei vom Segelfluggelände mit knapp 2.000 Flugbewegungen pro Jahr bis zum Landeplatz mit deutlich über 15.000 Flugbewegungen pro Jahr, auf denen sogar bis 14 Tonnen schwere Flugzeuge landen können.

Für die Umgebung der drei größten regionalen Verkehrslandeplätze (Bautzen, Riesa und Kamenz) wurden im Jahre 2005 Berechnungen zur Fluglärmbelastung durchgeführt. Die sowohl für den Bestand 2004 auch als für den Prognosezeitraum 2015 berechneten Flächen mit einer Lärmbelästigung von über 55 dB(A) sind hierbei in der Regel nur direkt an die Landeplätze angrenzende Gras- beziehungsweise Ackerflächen.
Da jedoch in der umliegenden Bebauung Beeinträchtigungen in der Wohnqualität durch den Luftverkehr zu spüren sind, wird der Flugbetrieb unter Lärmgesichtspunkten optimiert. Derzeit werden daher von den jeweiligen Landeplätzen unter anderem folgende Maßnahmen praktiziert:
  • Freiwillige, erweiterte Betriebszeiteinschränkungen für die Ruhezeiten,
  • lärmabhängige Landeentgelte,
  • geräuschoptimierte Platzrunden (standardisierte An- und Abflugverfahren).

Gemäß der Landeplatz-Lärmschutzverordnung gelten ohnehin an einigen Landeplätzen für bestimmte Nacht- und Ruhezeiten  zeitliche Einschränkungen. So sind Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen und Motorseglern bis zu 9.000 Kilogramm Startmasse an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen pro Jahr zu folgenden Zeiten untersagt:

  • montags bis freitags vor 7:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und nach Sonnenuntergang
  • samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9:00 und nach 13:00 Uhr.
Im Freistaat Sachsen liegt die Zuständigkeit für Verkehrslandeplätze beim Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt der Landesdirektion Sachsen.
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