Hochwassernachrichten- und Alarmdienst
Der Hochwassernachrichten- und Alarmdienst dient der Warnung vor und der Information über Hochwassergefahren, insbesondere bei einer bestehenden oder prognostizierten Gefährdungslage. Seine Aufgaben bestehen in der Gewinnung, Bewertung und Übermittlung von Daten, die Aufschluss über die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung eines Hochwassers geben.
Mit dem Hochwassernachrichten- und Alarmdienst werden Teilnehmer, Dritte und die Öffentlichkeit über Hochwassergefahren unterrichtet, damit frühzeitig und effektiv Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können. Die nebenstehende Abbildung bzw. das nachfolgende PDF-Dokument geben eine Übersicht der Melde- und Informationswege des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes im Freistaat Sachsen:
- Flyer Hochwassernachrichten- und Alarmdienst in Sachsen Mit diesem Faltblatt gibt das Landeshochwasserzentrum einen Überblick über die Aufgaben des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes und zeigt, wie sich die Öffentlichkeit informieren kann.
- Übersicht der Melde- und Informationswege des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes im Freistaat Sachsen (*.pdf, 0,11 MB)
Durchführung und Rechtsgrundlage
Die Leitung des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes hat das Landeshochwasserzentrum (LHWZ) im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Durch das LHWZ werden diverse Warnprodukte als Hochwassernachrichten erstellt und mit Bezug zu Flussgebieten oder sogenannten Warngebieten verteilt. Dabei kommen Zustellungspläne zur Anwendung. Grundsätzlich wird der Hochwassernachrichten- und Alarmdienst dann eröffnet, wenn an bestimmten Pegeln (den Hochwassermeldepegeln) die Wasserführung vorher festgelegte Alarmstufen-Richtwerte erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlage
Rechtlich ist der Hochwassernachrichten- und Alarmdienst unterhalb des Sächsischen Wassergesetzes durch die sogenannte Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung sowie die nachgeordnete Hochwassermeldeordnung (eine Verwaltungsvorschrift) geregelt. Den Volltext der Regelungen finden Sie unter den folgenden Links:
Informationen für Teilnehmer des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes
Bestätigungsmöglichkeiten für Hochwassernachrichten
- Per SMS: 0152 0936 1725
- Per Telefon: 0351 79994-200
- Per E-Mail: HWIMSVT@smekul.sachsen.de
HWIMS-Webportal für registrierte Nutzer
- HWIMS Webportal Kann unter anderem zur Bestätigung genutzt werden.
- HWIMS Portal für Mobilgeräte Kann unter anderem zur Bestätigung genutzt werden.
Handbücher
- Benutzerhandbuch für Beobachter (*.pdf, 0,81 MB) Das Handbuch für Pegelbeobachter zur Dateneingabe via HWIMS.
- Benutzerhandbuch für Informationsempfänger (*.pdf, 1,46 MB) Handbuch für Informationsempfänger mit detaillierten Beschreibungen zur Selbst-Administration von Nachrichtenkanälen, Benutzung des HWIMS Webportals und vieles mehr.
Haben Sie noch Fragen?
Kontakt Hochwassernachrichten- und Alarmdienst:
Uwe Büttner
Telefon: 0351 8928-4512
E-Mail: LHWZ.LfULG@smekul.sachsen.de
Kontakt für HWNAD-Informationsempfänger:
Holm Reinhardt
Telefon: 0351 8928-4503
E-Mail: Holm.Reinhardt@smekul.sachsen.de