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Alarmstufen und Hochwassermeldepegel

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Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind für die derzeit festgelegten 105 Hochwassermeldepegel jeweils vier Alarmstufen festgelegt. Die dazugehörigen Richtwasserstände werden grundsätzlich so bestimmt, dass bei ihrem Erreichen am Hochwassermeldepegel für den zugeordneten Gewässerabschnitt bestimmte Gefahrensituationen kennzeichnend sind und insbesondere durch die Wasserwehren der Kommunen i. d. R. bestimmte Maßnahmen und Handlungen erforderlich werden (Bedeutung der Alarmstufen). Die Ausrufung der Alarmstufen erfolgt flussabschnittsweise durch die zuständige untere Wasserbehörde und nicht durch das Landeshochwasserzentrum. Die vier Alarmstufen lassen sich hinsichtlich typischer Gefährdungen und erforderlicher Maßnahmen beschreiben.

Beginnende Ausuferung der Gewässer

Ständige Beobachtung der meteorologischen Lage und der Hochwassersituation im Flussgebiet, einschließlich ihrer Entwicklungstendenzen, unter besonderer Berücksichtigung der auf der In­formations­­platt­form des Landeshochwasserzentrums und im Wetterinformationssystem für den Katastrophenschutz des Deutschen Wetterdienstes bereit gestellten Informationen (bspw. via WarnWetter-App oder unter www.wettergefahren.de); Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft.

Beginnende Überflutung

Überflutung bzw. Überschwemmung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen, Grünflächen, einschließlich Gärten und einzeln stehender Gebäude oder leichte Verkehrsbehinderung auf Straßen und Notwendigkeit der Sperrung von Wegen; Ausuferung bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß.

Zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 1: Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzbereitschaft; laufende Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und Ausuferungsgebiete; Weiterleitung von Informationen über festgestellte Gefährdungen und getroffene Abwehrmaßnahmen; Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung; Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen.

Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur

Überschwemmung von Teilen zusammenhängender Bebauung oder überörtlicher Straßen und Schienenwege; bei Volldeichen Wasserstand etwa in halber Deichhöhe, Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser.

Zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 1 und 2: Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden; Einrichtung von Einsatzstäben an Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen; Bereitstellung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannten Gefahrenstellen; Bereitstellung einsatzbereiter Kräfte zur aktiven Hochwasserabwehr sowie Anforderung und Vorbereitung weiterer Kräfte der Reserve; Beginn der Durchführung aktiver Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen.

Gefahr für Leib und Leben

Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit sehr hohen Schäden, unmittelbare Gefährdung für Menschen und bedeutende Sachwerte; Wasserstand an Volldeichen im Freibordbereich mit unmittelbarer Gefahr der Überströmung oder unmittelbare Gefahr von Volldeichbrüchen.

Zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 1 bis 3: Aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen und für bedeutende Sachwerte.

Hochwassermeldepegel, Alarmstufen und zugeordnete Gewässerabschnitte

Im Folgenden finden sich Listen der Hochwassermeldepegel mit den ihnen zugeordeten Alarmstufen und Gewässerabschnitten, sortiert nach Flussgebieten; wenn erfolgt, sind Aktualisierungen seit dem 15.06.2016 jeweils angegeben:

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt Hochwassernachrichten- und Alarmdienst:

Uwe Büttner

Telefon: 0351 8928-4512

E-Mail: LHWZ.LfULG@smekul.sachsen.de

Kontakt für HWNAD-Informationsempfänger:

Holm Reinhardt

Telefon: 0351 8928-4503

E-Mail: Holm.Reinhardt@smekul.sachsen.de

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