Stand der Lärmminderungstechnik bei Mikro-BHKW (SILENA-Studie)
Projektlaufzeit
04/2012 - 09/2013
Projektziel
Analyse des aktuellen Standes der Lärmminderungstechnik und der geeigneten messtechnischen Erfassung von Emissionen sowie Immissionen von Geräuschen und Körperschall bei Mikro-BHKW, insbesondere Aussagen zu:
- Stand der Lärmminderungstechnik
- Messung und Beurteilung der Geräusche dezentraler Kleinanlagen
- maximal zulässigen Geräuschemissionen bzw. -immissionen bei Einsatz in Wohngebieten
- Empfehlung lärmrelavanter Kriterien für die Genehmigungspraxis und für eine mögliche Förderfähigkeit
- Empfehlungen im Hinblick auf die Erfordernisse des Lärmschutzes
Projektergebnisse
- Der Betrieb von Mikro-BHKW in Wohngebäuden führt zu Geräuschemissionen. Diese breiten sich als Luft- und Körperschall innerhalb des Aufstellungsgebäudes und als Luftschall in Richtung benachbarter Gebäude aus und sind potenziell schädliche Umwelteinwirkungen.
- Insbesondere können tieffrequente Geräuschemissionen und -immissionen problematisch sein. Deren Vermeidung erfordert besonderes Augenmerk und spezielle technische Vorkehrungen zum Schallschutz.
- Zur Vermeidung von Störungen für die Wohnnachbarschaft sind sorgfältig dimensionierte Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich. Dies sind Maßnahmen zur Verhinderung der Schallabstrahlung am Aggregat selbst und zur Verringerung der Schallausbreitung. Hierzu zählen vor allem die Verwendung leiser Aggregate und deren geeignete Aufstellung, die Kapselung der Aggregate, die ausreichende Dimensionierung der Schalldämpfer, eine geeignete Führung des Abgaskanals. Gleichermaßen wichtig ist die Realisierung von technischen Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz im Bauwerk selbst, speziell für die Fundamente der Kleinst-BHKW und für die leitungsseitigen Ankopplungen zur Beherrschung des Körperschalls.
- Zur Ermittlung der Luftschallemissionen und zur Ermittlung der Luft- und Körperschallimmissionen kann auf das vorhandene Regelwerk (TA Lärm, einschlägige DIN- und VDI-Normen) zurückgegriffen werden. Dessen Beachtung sichert die Mindestanforderungen. Da es sich hierbei um ein neues technisches Anwendungsgebiet im unmittelbaren Umfeld sensibler Wohnnutzung handelt, liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse darüber vor, ob die gesetzlichen und normativen Anforderungen insgesamt ausreichend sind oder ob diese ggf. ergänzt bzw. verschärft werden müssen. Dies ist weiter kritisch zu beobachten.
- Die Studie stellt erstmals eine aktuelle Übersicht der akustischen Parameter von 85 derzeit auf dem Markt befindlichen Kleinst-BHKW zur Verfügung. Auf dieser Grundlage ist eine Beurteilung des Standes der Lärmminderungstechnik für den jeweiligen Gerätetyp möglich. Dabei ergibt sich derzeit ein differenziertes Bild. Die Spanne umfasst akustisch sehr gute Gesamtlösungen für einige Anlagentypen, technisch gute Lösungen für bestimmte Einzelkomponenten bei einer Vielzahl von Anlagen bis hin zu Anlagentypen, bei denen Aspekte des Schallschutzes offenbar bislang nur eine untergeordnete Rolle spielen.
- Die akustisch relevanten Parameter werden in den Datenblättern oftmals nur unzureichend dargestellt (z.B. Verwendung nicht genormter Pegelangaben – teilweise fehlen diese Angaben auch ganz). Dies erschwert die Vergleichbarkeit und die Transparenz für den Kunden. Weiterer Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang besteht demzufolge im Bereich der Normung und der Produktkennzeichnung.
- Die Kriterien von Bund bzw. Ländern für die Förderung derartiger Anlagen orientieren sich derzeitig ausschließlich an nichtakustischen Parametern. Schalltechnische Kriterien existieren dagegen nicht. Vorschläge hierfür werden aufgezeigt.
Ansprechpartner im LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Christoph Fritzsche
Telefon: (0351) 2612-5209
Telefax: (0351) 2612-5099
E-Mail: Christoph.Fritzsche@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg