Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen
Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen fangen bereits bei der Wahl der richtigen Lampe an. Hier spielen verschiedene lichttechnische Gütemerkmale eine Rolle, wie zum Beispiel Lichtausbeute, Konstanz des Lichtstroms, Farbwiedergabe, Lebensdauer, Zündverhalten und Anlaufzeit. Weitere wichtige Aspekte sind Design und Abmessung der Leuchte. Lichtverteilung und Abstrahlwinkel können durch Reflektoren beeinflusst werden. Einen wesentlichen Einfluss auf die Wahl der Leuchte haben auch die Anschaffungs- und die laufenden Energiekosten.
Bei der Auswahl der Leuchten sind neben dem eigentlichen Bestimmungszweck und den Kosten außerdem mögliche Umwelteinwirkungen und Störungen der unmittelbaren Nachbarschaft zu berücksichtigen.- Licht soll nur dahin strahlen, wo es gebraucht wird. Unerwünschtes Streulicht und Blendung müssen vermieden beziehungsweise nach Stand der Technik auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Stärke der Beeinträchtigung der Nachbarschaft hängt unter anderem von der Lichtstärke, vom Abstand, der Neigung und der Höhe der Leuchte ab, das heißt bei all diesen Faktoren kann Einfluss auf die Beeinträchtigung genommen werden.
- Eine von starken Lichtquellen ausgehende Blendung bei direkter Blickverbindung kann durch das Anbringen zusätzlicher Blenden verhindert werden. Diese reduzieren auch eine unerwünschte diffuse Abstrahlung des Lichtes in die Landschaft.
- Kritisch aus Sicht des Immissionsschutzes sind oft Flutlichtanlagen von Sportstätten in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung. Hier sind Planflächenstrahler mit asymmetrischer Spiegeloptik vorzuziehen, deren Lichtaustrittsfläche parallel zum Spielfeld ausgerichtet ist. Zum Schutz von Insekten können zusätzlich UV-Filter eingesetzt werden.
- Alle notwendigen Eingriffe in die natürliche Umwelt müssen bedacht erfolgen, insbesondere in Gebieten mit niedriger Umgebungsleuchtdichte wie im ländlichen Raum, in Parkanlagen und Naturschutzgebieten. Immissionen können auch durch die Anwendung mehrerer räumlich verteilter, niedrig angebrachter Leuchten mit geringer Leuchtstärke anstelle einer zentralen lichtstarken Leuchte mit großer Leuchtpunkthöhe reduziert werden.
Bei der Planung und Nutzung von Außenlichtanlagen müssen sich die Betreiber und auch die Kommunen folgende Fragen immer wieder neu stellen:
Zeitbegrenzung
Wird die Anlage in dem Zeitraum betrieben, wo sie wirklich gebraucht wird? Ist es möglich, die Zeitdauer der Nutzung zum Beispiel durch Bewegungsmelder zu reduzieren?
Helligkeit
Ist die erzeugte Helligkeit der Lichtanlage für den Zweck angemessen? Kann die Leistung im Laufe der Nacht zum Beispiel durch einen zeitgesteuerten Dimmer reduziert werden? Könnten Schaufensterbeleuchtung und Lichtreklame in publikumsschwachen Zeiten reduziert werden, ähnlich wie die Straßenbeleuchtung in verkehrsschwachen Zeiten?
Kostenvergleich
Wie kann das gewünschte Beleuchtungsniveau mit möglichst geringen Kosten und Energieaufwand erreicht werden?
Prinzipielle Notwendigkeit
Die Frage nach der prinzipiellen Notwendigkeit stellt sich zum Beispiel beim Betrieb von extrem hellen so genannten Skybeamern.