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Lärmschutz an Flugzeugen

Ein modernes Passagierflugzeug, wie zum Beispiel der Airbus A 320 mit einer Masse von 77 Tonnen, bewegt sich in der Luft, weil es durch ein starkes Triebwerk unter Volllast auf eine Mindeststartgeschwindigkeit von 270 km/h beschleunigt wird. Dies führt zu einem Geräuschpegel, der in 300 Metern Entfernung noch bis zu 90 dB(A) betragen kann. Flugzeugtriebwerke gehören damit zu den lautesten von Menschen erschaffenen technischen Einrichtungen.

Gesetzliche Vorgaben zu Lärmschutz an Flugzeugen

International

Auf internationaler Ebene wird die Zulassung von Luftfahrzeugen durch das Regelwerk der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bestimmt. In dessen Anhang 16 sind in einzelnen Kapiteln zum Thema „Lärmzulassung“ Grenzwerte für jeden Flugzeugtyp festgelegt. Nach diesem Regelwerk zu laute Flugzeuge wurden innerhalb der gesamten EU bis zum Jahr 2002 aus dem Verkehr gezogen, wie zum Beispiel die Flugzeugtypen TU-154, DC-9 und B 747-100, die nur noch mit Sondergenehmigung verkehren dürfen. Die in Kapitel 3 festgelegten Grenzwerte gelten seit 1990 für alle in der EU zugelassenen Verkehrsflugzeuge. Seit dem 01.Juni 2006 sind für alle Neuzulassungen innerhalb der EU die Grenzwerte aus Kapitel 4 anzuwenden. Diese liegen in der Summe 10 Dezibel unter denen aus Kapitel 3 und werden von vielen modernen Flugzeugtypen bereits erfüllt. Aktuelle Vertreter sind unter anderem die Flugzeugtypen Airbus A 340-600 oder A 330-300.

Deutschland
DeutschlandFür in Deutschland zugelassene Luftfahrzeuge gelten die Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge (LSL), die die Grenzwerte der internationalen Vorschrift ICAO im Kern übernehmen.

Allgemein gilt:

Allgemein gilt:In allen genannten Vorschriften werden die Flugzeuge je nach Alter, Gewicht und anderen Faktoren in Geräuschkategorien eingeteilt. Flugzeuge mit einer großen Höchststartmasse genannten maximalen Masse beim Start dürfen damit lauter sein als Flugzeuge mit einer sehr niedrigen Höchststartmasse.Die Einhaltung der Grenzwerte für neu zugelassene Flugzeuge wird immer in dem Land kontrolliert, in dem der jeweilige Flugzeugtyp zugelassen wird. So wird zum Beispiel das Lärmzertifikat für das derzeit größte Transportflugzeug der Welt, die Antonow 124-100, durch das Ukrainische Ministerium für Transport ausgestellt und entspricht den Lärmgrenzwerten aus Kapitel 3, Anhang 16 des ICAO-Abkommens.
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