Ermittlung der Geräuschbelastung
Da das Verkehrsaufkommen und somit auch die verkehrsbedingten Geräuschbelastungen über den Tag, innerhalb der einzelnen Wochentage und auch im Verlauf eines Jahres stark schwanken, ist es nicht sinnvoll, Verkehrsgeräusche messtechnisch zu bestimmen. In der Regel erfasst man damit lediglich Momentanwerte für den Ort der Messung. Stattdessen werden Straßenverkehrsgeräusche auf Basis der über alle Tage eines Jahres gemittelten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV-Wert), einschließlich des LKW-Anteils, getrennt für Tag und Nacht berechnet. Grundlage für die Berechnung sind die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19 - siehe Anlage 1 zur Verkehrslärmschutzverordnung).
Etliche Parameter, wie beispielsweise das Verkehrsaufkommen untergliedert nach PKW, mittelschweren sowie schweren LKW und Motorrädern, Art der Fahrbahnoberfläche, Steigungen/Gefälle, zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Nähe zu Ampelkreuzungen und Kreisverkehren fließen in die Berechnung des Beurteilungspegels für den Tag und die Nacht ein:
Hinzu kommen noch ausbreitungsspezifische Parameter wie beispielsweise der Abstand zwischen Fahrbahn und Immissionsort, Gelände, Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Schallschutzbauwerke und Gebäude), meteorologische Einflüsse, Bodendämpfung sowie die Berücksichtigung von Reflexionen. Ende 2019 wurde eine Neufassung der RLS verabschiedet. Insbesondere die Emissionsparameter der Kraftfahrzeuge wurde darin angepasst, die Modellierung wird insgesamt deutlich komplexer.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde zusätzlich zu den deutschen Beurteilungspegeln noch ein 24 Stunden-Lärmindex LDEN (Day/Evening/Night) eingeführt. Darin wird im Rahmen der alle fünf Jahre durchzuführenden Lärmkartierung die Geräuschbelastung über den gesamten Tag unter besonderer Gewichtung des Abend- und Nachtzeitraums ausgedrückt. Daneben wird mit dem Index LNight die Belastung während des Nachtzeitraums ausgewiesen. Während die Lärmkatierung 2017 noch anhand der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) erstellt wurde, besitzt seit dem 31.12.2018 die Berechnungsvorschrift »Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen« (BUB) Gültigkeit, mit der nach europaweit einheitlichen Vorgaben die Lärmkartierung umgesetzt werden soll.