Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen. Die UVP wird durchgeführt bei öffentlichen und privaten Projekten (Vorhaben), die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Externer Link zur Seite »Gesetze im Internet«
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
UVP-Portal
Die UVP-Richtlinie bestimmt, dass die einschlägigen Informationen über UVP-Verfahren der Öffentlichkeit elektronisch zugänglich sein müssen, wenigstens über ein zentrales Portal. Das UVP-Portal wurde 2017 in einer länderübergreifenden Kooperation entwickelt. Die Informationen zu UVP-Verfahren stehen Ihnen daher vorläufig in einem länderübergreifenden UVP-Portal zur Verfügung. Sie können jedoch die Suche auf das Land Sachsen eingrenzen, indem Sie unter »Suche« in der Kategorie »Bundesländer« das Land »Sachsen« auswählen.