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Rechtliche Grundlagen

Durch das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) vom 01. Juli 2006 wird der rechtliche Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen festgelegt. Es stellt sicher, dass Umweltinformationen systematisch in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Das SächsUIG setzt damit für den Freistaat Sachsen die Anforderungen der europäischen Richtline 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen um. Mit seiner Verabschiedung wurde gleichermaßen dem Grundanliegen der 2001 in Kraft getretenen Aarhus-Konvention entsprochen, die den vereinfachten Zugang zu und die zunehmend aktive Verbreitung von Umweltinformationen zum Gegenstand hat.

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