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Kommunen

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Die sächsischen Städte und Gemeinden sind ein besonders wichtiger Akteur im Hochwasserrisikomanagement. Sie können durch gezielte Vorsorgemaßnahmen ganz wesentlich dazu beitragen, Hochwasserschäden zu minimieren – sowohl in den eigenen Gemeindegrenzen als auch weit darüber hinaus. Zunächst obliegt es den Gemeinden, die Ausweisung von Baugebieten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu vermeiden. Ferner reicht der Verantwortungsbereich von Kommunen unter anderem von der Sicherung und Rückgewinnung von Auen und Rückhalteflächen an den Gewässern zweiter Ordnung, über den technischen Hochwasserschutz, bis zur Vorbereitung des Krisenmanagements im Hochwasserfall. Nicht zuletzt sollten Städte und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger über Hochwassergefahren und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge regelmäßig informieren.

Vor dem Hochwasser

Während des Hoch­wassers

Nach dem Hochwasser

Checkliste – Das Wichtigste in Kürze

Vor dem Hochwasser

  • Informieren Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Hochwassergefahren und Hochwasservorsorgemaßnahmen.
  • Verhindern Sie die Bebauung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und vermeiden Sie Flächenversiegelung.
  • Entwickeln Sie Ihre Gewässer naturnah, reaktivieren Sie Auengebiete, unterstützen Sie den natürlichen Rückhalt und nutzen Sie technische Hochwasserschutzmaßnahmen.
  • Begehen und unterhalten Sie Ihre Gewässer regelmäßig. Über die Gewässer­-Nachbarschaften erhalten Sie hierzu fachliche Hilfestellung und die Möglichkeit zum Austausch mit Praktikern.
  • Beteiligen Sie sich an der Erarbeitung der Hochwasser­risiko­management­pläne und überprüfen Sie die gewählten Maßnahmen regelmäßig.
  • Berücksichtigen Sie auch Hochwassergefahren durch Starkregen und Sturzfluten.
  • Erarbeiten Sie Alarm- und Einsatzpläne.
  • Weisen Sie die Bevölkerung auf die Gefahrenquellen hin.

Während des Hochwassers

  • Benennen Sie frühzeitig kommunale Ansprechpartner und Hochwasserkoordinatoren.
  • Setzen Sie die Alarm- und Einsatzpläne um.
  • Kommen Sie Ihren Aufgaben als Pflichtempfänger im Hochwassernachrichten- und Alarmdienst nach.

Nach dem Hochwasser

  • Dokumentieren Sie die Schäden.
  • Kontrollieren und reparieren Sie erforderlichenfalls Hochwasserschutzanlagen.
  • Überprüfen Sie Ihre bisherigen Vorsorgemaßnahmen und modifizieren Sie diese auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Hochwasser.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner Hochwasserrisikomanagement:

Direkter Ansprechpartner für die Kommunen zu den Fragen des Hoch­wasser­risiko­managements für Gewässer zweiter Ordnung sind die jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörden. Für Fragen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch­wasser­risiko­managements ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung liegt bei der Landestalsperrenverwaltung.

Kontakt Hochwassereigenvorsorge:

Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen

Besucheradresse:
An der Luppe 2
04178 Leipzig

Telefon: 0341 442-2979

Telefax: 0341 442-1748

E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Kontakt Hochwassernachrichten- und Alarmdienst:

Uwe Büttner

Telefon: 0351 8928-4512

E-Mail: LHWZ.LfULG@smekul.sachsen.de

Kontakt für HWNAD-Informationsempfänger:

Holm Reinhardt

Telefon: 0351 8928-4503

E-Mail: Holm.Reinhardt@smekul.sachsen.de

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