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Kommunen – Vor dem Hochwasser

© Pixabay-Lizenz (User: Josh13)

Die Möglichkeiten der Kommunen, ein Hoch­wasser­risiko­management zu etablieren, sind vielfältig. Folgende Punkte sollen einen Überblick über die beteiligten Planungsebenen, Zuständigkeiten und Maßnahmen geben. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) unterstützt Kommunen ganz praktisch mit ihrem Audit Überflutungsvorsorge, das mit erfahrenen Fachleuten (Auditoren) Stand und Grenzen der vorhandenen Hochwasservorsorge ermittelt und Städte und Gemeinden dabei unterstützt, sich gegen Hochwasser zu wappnen.

Neben der praxisnahen Hilfe, beispielsweise durch Audits, können sich Kommunen auch finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen sichern. Zentral dabei ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018). Aber auch EU-Förderprogemme wie LEADER oder EFRE können genutzt werden, um Maßnahmen des Hoch­wasser­risiko­managements umzusetzen.

Hochwasser in Fließgewässern

Nur wer sein eigenes Risiko kennt, kann sich auf den Hochwasserfall vorbereiten. Mit den entsprechenden Karten und Geodaten zum Thema Hochwasser prüfen Sie für Ihre Kommune schnell und unkompliziert die Hochwasserrisiken durch Flüsse und Bäche. Zudem sollten Sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Einsicht in Hochwasserkarten ermöglichen, zum Beispiel durch die Publikation in kommunalen Mitteilungen oder auf Informationsflächen im Rathaus, damit jedermann Eigenvorsorge betreiben kann.

Auch wenn für viele kleinere Gewässer und für Flächen, die bei Starkregen oder hohem Grundwasserstand überschwemmt werden können, keine derart detaillierten Gefahreninformationen vorliegen, können beispielsweise die in den Karten enthaltenen historischen Hochwasserereignisse (zuvorderst 2002 und 2013) auf mögliche Hochwassergefahren hinweisen. Kommunen sollten ihre Bürgerinnen und Bürger über mögliche Maßnahmen der Eigenvorsorge informieren. Eine detaillierte Übersicht zu Betätigungsmöglichkeiten im Sinne des Hochwasserschutzes für Bürgerinnen und Bürger finden Sie in diesem Webangebot.

Starkregen und Sturzfluten

Um auf die Risiken »Starkregen« und »Sturzfluten« aufmerksam zu machen und aufzuzeigen, wie sich Kommunen praktisch schützen können, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entsprechende Informationen zusammengestellt. Auch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) bietet im Rahmen von interessanten Kursen zum Hochwasserschutz weiterführende Informationen zu Starkregen und Sturzfluten in Sachsen.

Für Starkregen und Sturzfluten sind aus Sicht sächsischer Kommunen auch die LfULG-Projekte LIFE LOCAL ADAPT und RAINMAN interessant; sie bieten konkrete Unterstützung und Beratung bei Fragen kommunaler Anpassungsmaßnahmen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Faktenblatt für Kommunen »Maßnahmen und Empfehlungen bei Starkregen« (siehe unten).

Ob Flusshochwasser oder Starkregen: Keine noch so gute Vorsorge bietet 100-prozentigen Hochwasserschutz! Daher sollten Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer Elementarschadenversicherung informieren. Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie unter dem Menüpunkt Bürgerinnen und Bürger.

Weiterführende Informationen

Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt deshalb ein Bauverbot innerhalb dieser Gebiete vor. Das LfULG stellt Karten bereit, anhand derer sich Kommunen darüber informieren können, ob und welche Bereiche Ihrer Gemeinde in einem solchen festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen.

Da es keinen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser gibt, sollten Kommunen aber auch in potenziellen Überschwemmungsgebieten frühzeitig in der Bauleitplanung für eine angepasste Nutzung sorgen, um Hochwasserschäden so gering wie möglich zu halten – selbst wenn diese Gebiete durch Hochwasserschutzanlagen geschützt werden. Denn auch dort besteht das Risiko, dass es bei extremem Hochwasser zur Überflutung dieser oft stark bebauten Flächen und damit zu großen Schäden kommt. Besonders kritische Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Altersheime oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes sollten Sie zudem in der Planung aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen fernhalten und bereits bestehende Anlagen besonders schützen. Zusätzlich können Kommunen im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen treffen, wie Höhenvorgaben oder andere bauliche Vorsorgemaßnahmen. Dadurch können die zukünftigen Hauseigentümer vor hohen finanziellen Belastungen im Ereignisfall oder vor teuren späteren Nachrüstungen geschützt werden.

Auch Schäden durch potentiell im Zuge des Klimawandels häufiger und intensiver werdende Starkregenereignisse sollten in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Das kann zum Beispiel erfolgen durch Vorgaben zur unterschiedlichen Höhenlage von Hauseingängen, Grünflächen und Straßen, zu Abflusskorridoren oder zur Nutzung von Grünflächen zum Rückhalt von Wasser. Weitere nützliche Tipps für Stadt- und Landschaftsplaner finden Sie in diesem Webangebot.

Die kleinen Gewässer machen in Sachsen einen erheblichen Teil des Fließgewässernetzes aus. Für den Schutz, die Pflege und Entwicklung dieser Gewässer sind nach dem Sächsischen Wassergesetz die Kommunen verantwortlich. Im Hochwasserfall spielen kleine Gewässer eine wichtige Rolle bei der Ableitung des Wassers. Ist ihr Lauf behindert und gibt es zudem keine hinreichenden (natürlichen) Rückhalteräume, kommt es zu Schäden durch Überschwemmungen. Bei Starkregen können diese aufgrund sehr hoher Fließgeschwindigkeiten und einer nur sehr kurzen Vorwarnzeit besonders heftig ausfallen.

Laut den gesetzlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz sollten Städte und Gemeinden auch im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume erhalten oder reaktivieren, insbesondere in den Auen und in unmittelbarer Gewässernähe. Als Naherholungsgebiete können solche natürlichen oder naturnahen Rückhalteräume die Lebensqualität Ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern und damit die Attraktivität Ihrer Kommune erhöhen.

Die Gewässer-Nachbarschaften unterstützen die Kommunen in Sachsen bei der Unterhaltung ihrer Gewässer. Einmal im Jahr wird auf Landkreisebene ein Nachbarschaftstag durchgeführt. Die Kommunen erhalten dort Informationen rund um die Gewässerunterhaltung und können sich mit anderen hier tätigen Personen austauschen.

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung sind ein weiteres Mittel des Hochwasserschutzes, wenn die Wasserrückhaltung in der Fläche allein nicht mehr ausreicht. Um Gebäude und hochwertige Infrastruktur vor Hochwasser zu schützen, können Kommunen auf eine Reihe von Maßnahmen zurückgreifen. Hierzu zählen:

  • eine Verbesserung des Abflussvermögens,
  • eine Umleitung von Hochwasser über Flutmulden,
  • die Errichtung von Hochwasserdeichen und/oder Mauern,
  • mobile Maßnahmen (wie mobile Hochwasser­schutz­wände),
  • der Bau von Retentionsanlagen (beispielsweise Becken),
  • eine Kombination von Gewässerausbau und Retentionsanlagen sowie
  • Objektschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden.

Technischer Hochwasserschutz an Gewässern erster Ordnung ist die Aufgabe des Freistaates Sachsen. Kommunen können und sollen sich aktiv bei Planung, Umsetzung und Unterhaltung einbringen.

Im akuten Hochwasserfall muss schnell gehandelt werden. Das gelingt nur dann reibungslos, wenn Kommunen bereits im Voraus klare Zuständigkeiten und Abläufe festgelegt haben. Städte und Gemeinden müssen daher Alarm- und Einsatzpläne für die Einsatzkräfte aufstellen und sollten eine Wasserwehr bilden. Regelmäßige Katastrophenübungen für die lokalen Kräfte automatisieren die Abläufe und bereiten auf den Ernstfall vor. Außerdem sollte eine Übersicht über sensible Einrichtungen vorliegen, wie Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, denen im Hochwasserfall besondere Hilfe geleistet werden muss. Hierbei kann die kostenlose PC-Anwendung Interaktive Gefahren­karte (INGE) ein hilfreiches Werkzeug sein.

Sachsen setzt das europaweite Hoch­wasser­risiko­management konsequent um. Bei der Aufstellung der Hoch­wasser­risiko­management­pläne beschreiben alle Akteure, welche Maßnahmen sie in einem Flusseinzugsgebiet in den kommenden sechs Jahren planen, um die Hochwasserrisiken zu minimieren. Der hierfür nötige Planungsprozess bietet die Chance, die von Hochwasser ausgehenden Risiken auszuwerten, mit passenden Maßnahmen darauf zu reagieren und so diese Risiken wirksam zu verringern. Kommunen sollten sich aktiv an der Erstellung der Pläne beteiligen. Der Planungsprozess wird durch die Kreisverwaltungsbehörden (Untere Wasserbehörde, Katastrophen­schutz­behörde) unterstützt. Diese stehen den Städten und Gemeinden in Fragen des Hochwasserrisikomanagements beratend zur Seite und leisten Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den entsprechenden Hoch­wasser­karten (Hoch­wasser­gefahren- und Hoch­wasserrisiko­karten). Diese Karten sind die Grundlage für eine erste Risikobewertung und für die Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung des örtlichen Hochwasserrisikos. Die Auswahl von Maßnahmen erfolgt im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeiten.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner Hochwasserrisikomanagement:

Direkter Ansprechpartner für die Kommunen zu den Fragen des Hoch­wasser­risiko­managements für Gewässer zweiter Ordnung sind die jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörden. Für Fragen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch­wasser­risiko­managements ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung liegt bei der Landestalsperrenverwaltung.

Kontakt Hochwassereigenvorsorge:

Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen

Besucheradresse:
An der Luppe 2
04178 Leipzig

Telefon: 0341 442-2979

Telefax: 0341 442-1748

E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Kontakt Hochwassernachrichten- und Alarmdienst:

Uwe Büttner

Telefon: 0351 8928-4512

E-Mail: LHWZ.LfULG@smekul.sachsen.de

Kontakt für HWNAD-Informationsempfänger:

Holm Reinhardt

Telefon: 0351 8928-4503

E-Mail: Holm.Reinhardt@smekul.sachsen.de

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