Hauptinhalt

Stadt- und Landschaftsplanung – Vor dem Hoch­wasser

© Pixabay-Lizenz (User: StockSnap)

Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sind nach BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 12 die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Stadt- und Landschaftsplaner können Kommunen hinsichtlich Hochwasserrisiken sensibilisieren und sie vorausschauend beraten.

Hochwasserschutz ist eine Aufgabe aller Planungsebenen. Da Hochwasserschutz vor allem an Flüssen über Gemeindegrenzen hinaus geht, ist Hochwasserschutz an erster Stelle eine Aufgabe der Raum- und Bauleitplanung. Vor allem Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen sorgen für vorbeugenden Hochwasserschutz. Berücksichtigen Sie dabei Flächen in Überschwemmungsgebieten und – wenn möglich – gewinnen Sie auch aufgegebene Flächen zurück.

Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser. In potenziellen Überschwemmungsgebieten sollten Sie daher stets für eine angepasste Nutzung sorgen, um Hochwasserschäden so gering wie möglich zu halten, auch wenn diese Gebiete durch Hochwasserschutzanlagen geschützt werden.

Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt deshalb ein Bauverbot innerhalb dieser Gebiete vor.

Mit den entsprechenden Kartenprodukten können Planer sich darüber informieren, ob Flächen in einem solchen Gebiet liegen oder nicht. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Handlungsanleitung der ARGE BAU.

Berücksichtigen Sie bereits zu Beginn der Planung alle Belange des Hochwasserschutzes. Die Weichen für eine dem Hochwasserrisiko angepasste Nutzung können Sie frühzeitig stellen, indem Sie Abflusskorridore, Retentionsraum oder Versickerungsflächen freihalten. Ziel ist es auch, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Einleitung von nicht verunreinigtem Regenwasser in die Kanalisation zu reduzieren. Gebiete die von einem seltenen Hochwasser betroffen sein können, sollten im Flächennutzungsplan gekennzeichnet werden. Das schafft Transparenz und ein Bewusstsein hinsichtlich der Hochwassergefahren bei allen beteiligten Akteuren. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, in Bebauungsplänen Festsetzungen im Sinne des Hochwasserschutzes vorzuschlagen für:

  • Flächen für Hochwasserschutzanlagen und Gewässerunterhaltung,
  • von Bebauung freizuhaltende Flächen und deren Nutzung,
  • die Höhenlage baulicher Anlagen (z. B. Fußbodenoberkante, Kellerschächte),
  • eine hochwasserangepasste Nutzung und Bauweise,
  • Flächen für die Ableitung, Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser und Oberflächenwasser,
  • ein dezentrales System von Versickerungsmulden und Grünflächen.

Im Bebauungsplan können Sie beispielsweise Keller ausschließen oder deren Nutzungszwecke beschränken. Besonders kritische Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Altersheime oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes sollten Sie zudem in der Planung aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen fernhalten und bestehende besonders schützen. Auch wenn Restriktionen in der Bauleitplanung nicht beliebt sind – Hauseigentümer, Unternehmen und Bewohner werden Ihnen spätestens beim nächsten Hochwasser dankbar dafür sein.

Eine frühzeitige Berücksichtigung von Überflutungsgefahren durch lokale Starkregenereignisse bei der Entwicklung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen kann zu platzsparenden, kostengünstigen und effektiven Lösungen führen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadtentwässerung, Grünflächenplanung und Stadtplanung ist hier anzuraten. Welche Strukturen, Prozesse und Methoden dafür geeignet sind, verrät die Broschüre Kommunale Überflutungsvorsorge – Planer im Dialog.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner Hochwasserrisikomanagement:

Direkter Ansprechpartner für Stadt- und Landschaftsplaner zum Thema Hoch­wasser­risiko­management sind die Kommunen. Auch die Regionalen Planungsverbände unterstützen beim Thema Hochwasser.

zurück zum Seitenanfang