Land- und Forstwirtschaft – Nach dem Hochwasser
Nach dem Hochwasser gilt es, entstandene Schäden zu dokumentieren. Felder, die mehrere Tage überschwemmt wurden, sind in der Regel zu stark geschädigt, um abgeerntet werden zu können.
Beachten Sie die Hinweise von Fachleuten. Erst wenn eine Einsturzgefahr des Hauses ausgeschlossen werden kann, erlauben die Behörden das Betreten eines zuvor überfluteten Hauses. Der örtliche Versorger weiß, ob eine Gefahr durch Strom oder Gas besteht. Elektroverteilerkästen und Heizungsanlagen sind von zugelassenen Fachbetrieben zu überprüfen. Zur Vermeidung des Kontakts mit verunreinigtem Wasser sollten stets Schutzhandschuhe getragen werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt weitere wertvolle Tipps zur sicheren Rückkehr ins eigene Heim.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den entstandenen Schaden und kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung. Fürs Erste reicht dafür auch eine E-Mail oder ein Anruf. Eine schriftliche Schadensanzeige sollte zeitnah folgen. Möglicherweise wird die Versicherung einen Gutachter schicken, solange die Schäden noch gut erkennbar sind.
Dokumentieren Sie die Situation sowie alle erkennbaren Schäden soweit es Ihnen möglich ist, z. B. durch Fotos. Sie können zudem ein Schadenprotokoll erstellen, das sie von einem Zeugen unterzeichnen lassen. Dokumentieren Sie den Höchststand des Wassers.
Versuchen Sie zunächst weitere Schäden zu vermeiden: Wenn zum Beispiel Ihr Dach undicht geworden ist, dichten Sie es – wenn gefahrlos möglich – provisorisch mit Planen ab, damit keine weitere Feuchtigkeit eindringen kann. Das liegt natürlich in Ihrem eigenen Interesse und auch die Versicherung verlangt das von Ihnen.
Führen Sie Reparaturen und Schadensbeseitigung nur in Abstimmung mit Ihrem Versicherer durch. Für die endgültige Reparatur sollten Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen und die Zustimmung der Versicherung abwarten. Am besten speichern Sie die Telefonnummer des Schadenservice Ihres Versicherers in Ihrem Handy. Dann haben Sie sie im Schadensfall schnell verfügbar.
Wenn Ihre land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen von Hochwasser betroffen waren, gilt es zu überprüfen, welche Schäden die Kulturen genommen haben. Dabei ist je nach Art und Verwendung des Aufwuchses zu überprüfen, ob eine Verwertung nach der Überschwemmung noch möglich ist.
Wenn Ihre land- oder forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Ölschicht verunreinigt sind oder durch verunreinigtes Wasser mit Schadstoffen oder Keimen belastet wurden, kontaktieren sie bitte die Feuerwehr, die Kreisverwaltungsbehörde oder das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Von der Nutzung von überschwemmtem erntereifem Getreide wird abgeraten, da dieses durch Verschmutzung geschädigt sein und es zu einer Verpilzung kommen kann.
Wenn Bodenerosion aufgetreten ist, ist diese gegebenenfalls abzuwehren oder zu sanieren. Das Bundesbodengesetz verpflichtet dazu. Die Arbeitshilfe zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hilft Ihnen bei der Auswahl geeigneter Schritte.
Da Öl auf der Wasseroberfläche schwimmt und sich an sowie in Wänden absetzt, sollte es vor dem Auspumpen von der Feuerwehr oder einer Spezialfirma gebunden werden.
Falls das Wasser nicht selbstständig abfließt, können Sie mit dem Abpumpen beginnen, sobald der Wasserstand außerhalb des Gebäudes niedriger ist als innen. Schlamm sollte entfernt werden, bevor er trocknet. Fließt das Wasser ab, können Sie den Schlamm mit einem Schlauch abspritzen.
Trocknen Sie nasse Bauteile zeitnah. Dafür ist eine gute Durchlüftung des Gebäudes notwendig. Setzen Sie dafür – wenn nötig – Trocknungsgeräte ein. Bei Bauteilen mit mehreren Schichten sollte eine vollständige Durchtrocknung gewährleistet sein, denn Hohlräume in den Schichten können noch Wasser enthalten. Eine fachgerechte Trocknung kann zwar mehrere Wochen dauern, verhindert jedoch Schimmelbildung und somit langfristige Gebäudeschäden.
Haben Sie noch Fragen?
Ansprechpartner Hochwasserrisikomanagement:
Direkter Ansprechpartner für die Landwirtschaft zu Fragen des Hochwasserrisikomanagements (im Sinne der Bewirtschaftungspraxis) sind die Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Kontakt Versicherungswirtschaft:
GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Postanschrift:Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin
Telefon: 0800 3399-399
Telefax: 030 2020-6000
E-Mail: berlin@gdv.de
Webseite: https://www.gdv.de
Kontakt Katastrophenschutz:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Postanschrift:Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: 0228 99550-0
Telefax: 0228 99550-1620
E-Mail: poststelle@bbk.bund.de
Webseite: https://www.bbk.bund.de