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Gewerbe – Nach dem Hochwasser

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Voreilige und unbedachte Aufräum­arbeiten nach einem Hochwasser können den entstandenen Schaden noch vergrößern. Aufräum­arbeiten sollten daher erst nach gut durchdachter Planung des geeigneten Vorgehens umgesetzt werden. Vor dem Start der einzelnen Arbeits­schritte sind eine lückenlose Dokumentation der Schäden und die Rücksprache mit Ihrer Versicherung sinnvoll.

Um das Unternehmen schnellstmöglich wieder betriebsfähig zu machen, können Sie alle relevanten Arbeitsschritte innerhalb der Wertschöpfungskette identifizieren und die Beseitigung von Schäden priorisieren. Erste Schritte können sein:

  • Unterbrechen Sie die Stromversorgung, um Stromschläge zu verhindern.
  • Klären Sie mit Ihrer Versicherung Fragen zur Dokumentation, zu Gutachterbesuchen und zur Schadensabwicklung.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Kammer und Kommune auf und melden Sie Ihre Schäden für mögliche Förderprogramme oder Finanzierungshilfen an.
  • Informieren Sie Ihre Hausbank und Kunden über mögliche Probleme.
  • Setzen Sie sich bei Arbeitsunfällen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Krankenkassen in Verbindung.

Weitere praktische Informationen finden Sie im Faltblatt mit dem Titel »Nachsorge im Betrieb – Richtig handeln nach dem Hochwasser« des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt Hochwassereigenvorsorge:

Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen

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An der Luppe 2
04178 Leipzig

Telefon: 0341 442-2979

Telefax: 0341 442-1748

E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Kontakt Versicherungswirtschaft:

GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

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Wilhelmstraße 43/43G
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Telefon: 0800 3399-399

Telefax: 030 2020-6000

E-Mail: berlin@gdv.de

Webseite: https://www.gdv.de

Kontakt Katastrophenschutz:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

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Telefax: 0228 99550-1620

E-Mail: poststelle@bbk.bund.de

Webseite: https://www.bbk.bund.de

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