Bürger – Nach dem Hochwasser
Auch nach dem Hochwasser ist Sicherheit das oberste Gebot. Holen Sie sich Hilfe von Fachleuten und lassen Sie Elektrik und Heizungsanlagen überprüfen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
Wenn Sie nach dem Unglück ans Aufräumen gehen, achten Sie darauf, dass Sie sich nicht selbst gefährden. Fangen Sie also erst mit dem Aufräumen an, wenn die Gefahr wirklich vorüber ist. Betreten Sie beschädigte Gebäude erst, nachdem die Sicherheit der beschädigten Konstruktionen geprüft wurde.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den entstandenen Schaden und kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung. Fürs Erste reicht dafür auch eine E-Mail oder ein Anruf. Eine schriftliche Schadensanzeige sollte zeitnah folgen. Möglicherweise wird die Versicherung einen Gutachter schicken, solange die Schäden noch gut erkennbar sind.
Dokumentieren Sie die Situation sowie alle erkennbaren Schäden soweit es Ihnen möglich ist, z. B. durch Fotos. Sie können zudem ein Schadenprotokoll erstellen, das sie von einem Zeugen unterzeichnen lassen. Dokumentieren Sie den Höchststand des Wassers.
Versuchen Sie zunächst weitere Schäden zu vermeiden: Wenn zum Beispiel Ihr Dach undicht geworden ist, dichten Sie es – wenn gefahrlos möglich – provisorisch mit Planen ab, damit keine weitere Feuchtigkeit eindringen kann. Das liegt natürlich in Ihrem eigenen Interesse und auch die Versicherung verlangt das von Ihnen.
Führen Sie Reparaturen und Schadensbeseitigung nur in Abstimmung mit Ihrem Versicherer durch. Für die endgültige Reparatur sollten Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen und die Zustimmung der Versicherung abwarten. Am besten speichern Sie die Telefonnummer des Schadenservice Ihres Versicherers in Ihrem Handy. Dann haben Sie sie im Schadensfall schnell verfügbar.
Nasse Keller, feuchte oder in vielen Fällen sogar durchnässte Hauswände, Fußböden und Möbel – die Folgen von Hochwasser können verheerend sein. Noch bevor es an die Aufräumarbeiten gehen kann, sollten Sie sicherstellen, dass keine Einsturzgefahr von Gebäuden besteht.
Erst wenn diese sicher ausgeschlossen werden kann, erlauben die Behörden das Betreten eines zuvor überfluteten Hauses. Der örtliche Versorger weiß, ob eine Gefahr durch Strom oder Gas besteht. Elektroverteilerkästen und Heizungsanlagen sind von zugelassenen Fachbetrieben zu überprüfen.
Aber auch Sie selbst können sich während der Aufräumarbeiten schützen: Zur Vermeidung des Kontakts mit verunreinigtem Wasser sollte stets Schutzkleidung getragen werden.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt weitere wertvolle Tipps zur sicheren Rückkehr ins eigene Heim.
- Betreten Sie Ihr Haus erst nach Entwarnung durch die Behörden. Bei größeren Schäden muss erst die Standsicherheit des Hauses geprüft werden, sonst bringen Sie sich selbst in Gefahr.
- Elektrische Geräte mit Wasserschaden sollten vor dem ersten Einschalten vom Fachmann geprüft werden.
- Betreten Sie überschwemmte Keller nur, wenn kein Strom anliegt.
- Markieren Sie den höchsten Wasserstand; setzen Sie Hochwassermarken und notieren Sie sich den Zeitpunkt des Hochwasserscheitels.
- Pumpen Sie Keller erst aus, wenn der Grundwasserpegel so weit gesunken ist, dass kein Wasser mehr durch die Wände drückt.
- Entfernen Sie Schlamm möglichst feucht, da er sonst steinhart wird. Schützen Sie sich bei den Aufräumarbeiten durch Schutzkleidung, da der Schlamm bakteriell oder chemisch verunreinigt sein kann.
- Kochen Sie das Leitungswasser vorläufig ab.
Haben Sie noch Fragen?
Kontakt Hochwassereigenvorsorge:
Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen
Besucheradresse:An der Luppe 2
04178 Leipzig
Telefon: 0341 442-2979
Telefax: 0341 442-1748
E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de
Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de
Kontakt Versicherungswirtschaft:
GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Postanschrift:Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin
Telefon: 0800 3399-399
Telefax: 030 2020-6000
E-Mail: berlin@gdv.de
Webseite: https://www.gdv.de
Kontakt Katastrophenschutz:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Postanschrift:Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: 0228 99550-0
Telefax: 0228 99550-1620
E-Mail: poststelle@bbk.bund.de
Webseite: https://www.bbk.bund.de