Raumaufhellung
Für die Beurteilung der belästigenden Raumaufhellung durch einfallendes Licht wird die mittlere Beleuchtungsstärke E, zum Beispiel in der Fensterebene, gemessen und mit Immissionsrichtwerten verglichen. Diese Richtwerte sind von der Nutzungsart des Gebietes und von der Tages- beziehungsweise Nachtzeit abhängig.
Immissionsrichtwerte nach Gebietskategorien:
Gebietskategorie | Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke E in lx | |
---|---|---|
06 bis 22 Uhr | 22 bis 06 Uhr | |
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 1 | 1 |
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete | 3 | 1 |
Dorfgebiete, Mischgebiete | 5 | 1 |
Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete | 15 | 5 |