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Raumaufhellung

Für die Beurteilung der belästigenden Raumaufhellung durch einfallendes Licht wird die mittlere Beleuchtungsstärke E, zum Beispiel in der Fensterebene, gemessen und mit Immissionsrichtwerten verglichen. Diese Richtwerte sind von der Nutzungsart des Gebietes und von der Tages- beziehungsweise Nachtzeit abhängig.

Immissionsrichtwerte nach Gebietskategorien:

Gebietskategorie Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke E in lx
06 bis 22 Uhr 22 bis 06 Uhr
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1 1
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete 3 1
Dorfgebiete, Mischgebiete 5 1
Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete 15 5

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