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Emulsionsspaltung

Verfahrensbeschreibung

Als Emulsionsspaltung wird die Auftrennung eines dispersen "Öl-in- Wasser-Gemisches" in die einzelnen Phasen Wasser und Öl bezeichnet. Bei der Spaltung sind folgende Verfahrensschritte zu durchlaufen: 1. Abtrennung nicht emulgierter Öle; 2. Abtrennung von Feststoffen; 3. Spalten/Brechen der Emulsion; 4. Abtrennung und gegebenenfalls Nachbehandlung der freigesetzten Ölphase; 5. Nachbehandlung des Spaltwassers. Zur Spaltung einer stabilisierten Emulsion muss die Wirkung der Emulsion stabilisierenden Emulgatoren aufgehoben werden. Um ein geeignetes Behandlungsverfahren auszuwählen, muss Idealerweise die Art der verwendeten Emulgatoren bekannt sein. Bekannte Emulsionsspaltverfahren: Chemische Spaltverfahren (z. B. Salzspaltung, Säurespaltung); Physikalische Spaltverfahren (z. B. thermische Verfahren); Mechanische Verfahren (z. B. Membranverfahren, Flotation); Elektrochemische Verfahren (z. B. Elektrokoagulation, Elektrophorese); Adsorptionsverfahren; Verfahrenskombinationen.

Verfahrensart
Altlasten
Überwachung
Regelmäßige Überwachung der Roh- und Reinwasserwerte; Grundwassermonitoring
Nachsorge
Grundwassermonitoring
Nachbesserung
Nachbehandlung des Spaltwassers
Anwendungsstand
Stand der Technik
Zeitaufwand
1-3 Jahre

Rechtliche Anforderungen

Arbeitsschutz
Verweis auf LfUG-Leitfaden: Materialien zur Altlastenbehandlung - Leitfaden zum Arbeitsschutz bei der Altlastenbehandlung; Verweis auf UB MEDIA: Boden und Altlasten 08/2005 - Arbeitsschutz in kontaminierten Bereichen
Erforderliche Genehmigungen
Gesetz Notwendig
Abfallrecht Nein
Baurecht u. U.
Immissionsschutzrecht Nein
Wasserrecht Ja
Sonstige Nein

Bewertung

Eignungsgrad für Schadstoffe
gut
  • MKW (Diesel, Schmieröle)
bedingt
ungeeignet
Umweltauswirkung
hoch mittel gering ohne
Abfallaufkommen X
Flächenbedarf X
Bodenbelastung X
Grundwasserbelastung X
Luftbelastung X
Lärmbelastung X
Schmutzbelastung X
Transportaufkommen X
Datenstand
10.03.2006