Ableitung in Oberflächengewässer
Verfahrensbeschreibung
Die direkte Einleitung von aufbereitetem Grundwasser in Oberflächengewässer ist aufgrund der geforderten Grenzwerte, die sich i. d. R. an den Werten des § 7a Mindestanforderungen des WHG anlehnen, nur dann zu empfehlen, wenn sich eine Einleitung ins Grundwasser oder öffentliche Kanalnetz nicht bewerkstelligen lässt. Bei dieser Art der Einleitung muss im Einzelfall die Nicht-Toxizität des aufbereiteten Grundwassers nachgewiesen werden. Als Parameter kann hier u. a. die Fischgiftigkeit GF herangezogen werden. Aufbereitungsanlagen, die Grenzwerte zur direkten Einleitung in Oberflächengewässer erfüllen müssen, sind zudem sehr kostenträchtig.
Verfahrensart
Altlasten
Überwachung
Einleitkontrollanalytik entsprechend behördlichen Auflagen
Nachsorge
Grundwassermonitoring
Nachbesserung
Optimierung der vorgeschalteten Aufbereitungsanlagen
Anwendungsstand
Stand der Technik
Zeitaufwand
1-3 Jahre
Leistungsbuch LUA NRW
- 27-12-01
- 27-11-01
- 27-11-02
Rechtliche Anforderungen
Arbeitsschutz
Verweis auf LfUG-Leitfaden: Materialien zur Altlastenbehandlung - Leitfaden zum Arbeitsschutz bei der Altlastenbehandlung; Verweis auf UB MEDIA: Boden und Altlasten 08/2005 - Arbeitsschutz in kontaminierten Bereichen
Erforderliche Genehmigungen
Gesetz | Notwendig |
---|---|
Abfallrecht | Nein |
Baurecht | u. U. |
Immissionsschutzrecht | Nein |
Wasserrecht | Ja |
Sonstige | u. U. |
Bewertung
Umweltauswirkung
hoch | mittel | gering | ohne | |
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Grundwasserbelastung | X | |||
Bodenbelastung | X | |||
Luftbelastung | X | |||
Lärmbelastung | X | |||
Schmutzbelastung | X | |||
Transportaufkommen | X | |||
Abfallaufkommen | X | |||
Flächenbedarf | X |
Datenstand
10.03.2006