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Messung und Beurteilung

Erschütterungseinwirkungen können messtechnisch erfasst und ihre Auswirkungen beurteilt werden. So ist es im Vorfeld von Erschütterungen verursachenden Arbeiten möglich, mittels Erschütterungsprognose eine Abschätzung der zu erwartenden Einwirkungen vorzunehmen.

Grundlage für die Beurteilung der Schädlichkeit oder Belästigungswirkung von Erschütterungen sind gesicherte Messergebnisse. Dazu werden die Schwingungen an den Immissionsorten im Gebäude mit geeigneten Schwingungsmessern erfasst und aufgezeichnet. 

Die Ermittlung einwirkender Erschütterungen erfolgt mittels spezieller Messtechnik. Anzuwendendes Regelwerk für die Messung und Beurteilung von Erschütterung im Immissionsschutz ist die Norm DIN 4150, Teile 1-3. Mit Beschluss der Dienstberatung Immissionsschutz im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ist in Sachsen die Anwendung der »Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungen« der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz für die Behörden empfohlen.

Zuständige Ansprechpartner

  • Bei Erschütterungseinwirkungen durch Industrie- und Gewerbeanlagen: je nach Wohnort entweder das regional zuständige Landratsamt (Immissionsschutzbehörde) oder die kreisfreie Stadt (Umweltamt) 
  • Bei Erschütterungseinwirkungen durch Steinbrüche (z.B. Sprengerschütterungen) und sonstige Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen: das Sächsische Oberbergamt in Freiberg
  • Bei Erschütterungen durch Straßenverkehr: die zuständige Straßenbauverwaltung
  • Bei Erschütterungen durch Schienenverkehr: die DB AG (Bahn-Umweltzentrum)

Das LfULG unterstützt die zuständigen Behörden auf Anforderung durch die messtechische Ermittlung und Beurteilung einwirkender Erschütterungen. 

Für fachliche Auskünfte und allgemeine Fragen zu Erschütterungseinwirkungen (zum Beispiel zu Richtwerten oder gesetzlichen Vorschriften) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Postanschrift:

Postfach 54 01 37, 01311 Dresden

Telefon: (0351) 2612-5211

Telefax: (0351) 2612-5099

E-Mail: laerm.lfulg@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

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