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Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz – mit zusätzlichen Hinweisen für die Genehmigung landwirtschaftlicher Anlagen in Sachsen

Der Leitfaden gibt seit längerem einen Überblick über die Genehmigungsverfahren, ihren Ablauf und die maßgeblichen Rechtsvorschriften.

Auf Grund der Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der anstehenden Änderung in der TA Luft ist er aber nicht mehr aktuell.

Zurzeit wird er deshalb überarbeitet und dann wieder zur Verfügung gestellt.

Für anstehende Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Genehmigungsbehörde. Sie können sich auch an den Leitfäden anderer Bundesländer, z.B. dem Leitfaden des Landes Brandenburg, orientieren.

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Bild: Illustration Leitfaden

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Simone Kleinschmidt