Ökologischer Zustand der Fließgewässer
Der Indikator beschreibt die Abweichung einer untersuchten Tier- und Pflanzengemeinschaft von der natürlich zu erwartenden Artenausstattung des Fließgewässers.
Beschreibung
Der Indikator beschreibt die Abweichung einer untersuchten Tier- und Pflanzengemeinschaft von der natürlich zu erwartenden Artenausstattung des Fließgewässers. Bewertet werden gleichartige Abschnitte von Fließgewässern, sogenannte »Wasserkörper« mit einem Einzugsgebiet ab etwa 10 km² Flächenausdehnung.
Ein Wasserkörper ist ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines Oberflächengewässers. Als Zielvorgabe für natürliche Fließgewässer gilt gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG vom 23.10.2000; WRRL) der gute ökologische Zustand.
Der ökologische Zustand eines Wasserkörpers wird hauptsächlich auf der Grundlage der Zusammensetzung der aquatischen Lebensgemeinschaft (Artenzusammensetzung und Häufigkeiten) bestimmt, da diese die Gesamtheit aller Einflussfaktoren und Störgrößen widerspiegelt. Die WRRL legt für morphologisch erheblich veränderte und "künstliche" Gewässer als Ziel das sogenannte gute ökologische Potenzial fest. Dieses weniger anspruchsvolle Ziel nimmt darauf Rücksicht, dass aufgrund der Nutzung in solchen Gewässern nicht alle natürlicherweise vorkommenden Habitate wiederhergestellt werden können.
Zur Zustandsbewertung werden grundsätzlich die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton (im Wasser freischwebende Algenarten und Cyanobakterien), Makrophyten und Phytobenthos (Wasserpflanzen und auf dem Substrat aufwachsende Algenarten), Makrozoobenthos (mit bloßem Auge erkennbare Tiere der Gewässersohle) sowie Fische genutzt, soweit sie für den jeweiligen Fließgewässertyp relevant sind.
Aussage
Mit Einführung der WRRL wird ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Oberflächengewässer verfolgt. Ein Ziel ist das Erreichen des mindestens »guten ökologischen Zustandes« für natürliche Gewässer bzw. des mindestens »guten ökologischen Potentials« für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer.
Die fünfstufige Klassifikation gibt Auskunft darüber, wie weit das Gewässer von dieser Zielvorgabe entfernt ist. Die Einstufung der ökologischen Zustandsklasse erfolgt anhand der Bewertung folgender vier biologischer Qualitätskomponenten:
- Phytoplankton (im Wasser freischwebende Algen),
- Makrophyten und Phytobenthos (höhere Wasserpflanzen und auf dem Substrat wachsende Algen),
- Makrozoobenthos (mit bloßem Auge erkennbare wirbellose Tiere der Gewässersohle),
- Fische.
Die schlechteste Bewertung der Qualitätskomponenten bestimmt die Gesamtbewertung (Worst-Case-Prinzip) des Wasserkörpers. Darüber hinaus können bestimmte Schadstoffe, die eine schädliche Wirkung auf die aquatische Umwelt haben, zu einer Abwertung führen. Diese getrennte Betrachtung der unterschiedlich sensitiven Gruppen ermöglicht die Identifizierung von Belastungsschwerpunkten und die Ableitung von Maßnahmen zur Gewässersanierung.
Bewertung
Der Indikator wird alle sechs Jahre entsprechend der Bewirtschaftungszeiträume nach WRRL erfasst (2009, 2015, 2021). Einen »guten ökologischen Zustand« erreichten 2009 nur 3,7 Prozent und im Jahr 2015 nur 3,2 Prozent der natürlichen Fließgewässer. Im Jahr 2021 stieg dieser Anteil auf 6,6 Prozent (= 37 Wasserkörper) an. Wie bisher konnte eine sehr gute ökologische Bewertung nur von Einzelkomponenten erreicht werden, nicht aber für die Gesamtbewertung eines Fließgewässers.
In Deutschland erreichten 2021 circa 8 Prozent der bewerteten Fließgewässer mindestens den guten ökologischen Zustand. Die Verteilung ist regional sehr unterschiedlich, wobei dünn besiedelte waldreiche Regionen höherer Lagen den höchsten Anteil haben.
Die häufigsten Ursachen für das Nicht-Erreichen des »guten ökologischen Zustands« in Sachsen sind die Veränderungen der Hydromorphologie einschließlich der fehlenden Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie die teilweise hohen Nährstoffbelastungen, die sich in einer deutlichen Veränderung der natürlichen Lebensgemeinschaft niederschlagen. Daneben spielen in Sachsen Einflüsse aus historischem und aktivem Bergbau sowie in geringem Umfang auch spezifische lokale Belastungen eine Rolle. In Sachsen sind insgesamt relativ wenige Veränderungen in der Bewertung gegenüber der vorherigen Aktualisierung des Bewirtschaftsungsplanes festzustellen. Die Verbesserungen / Verschlechterungen sind i. d. R. Klassensprünge um eine Stufe, welche meist durch natürliche Schwankungen (z.B. hydrologische Verhältnisse des Jahres, »Pendler« an der Klassengrenze) bzw. Kenntniszuwachs bei Mnitoring und Bewertung verursacht werden.
Trotz Steigerung des Anteils der Wasserkörper im guten Zustand ist in Anbetracht der Zielerreichungsfristen der WRRL bis spätestens 2027 ein extrem hoher Handlungsbedarf in Bezug auf den ökologischen Zustand der Fließgewässer deutlich zu erkennen.
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Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de